Akku Handy
Akku Handy
Grundsätzlich ist die Austauschbarkeit von Akkus gesetzlich vorgeschrieben.
Dieser Artikel wurde am 19. Februar 2016 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Auch wenn die Austauschbarkeit von Akkus grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es kaum Smartphones, die diese Anforderung erfüllen.

In § 4 Satz 2 ElektroG findet sich folgende Formulierung:

„Elektro- und Elektronikgeräte, die vollständig oder teilweise mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können, sind so zu gestalten, dass eine problemlose Entnehmbarkeit der Batterien oder Akkumulatoren sichergestellt ist.”

Doch schon viele von uns haben sich über fest verbaute Akkus im Handy geärgert. Da die Akkuleistung oft schon nach relativ kurzer Zeit nachlässt, wäre die Möglichkeit, diesen einfach und günstig gegen einen Neuen zu tauschen hilfreich. Doch leider ist es dafür notwendig das Mobiltelefon dem Hersteller zu schicken, was je nach Support oft zeitaufwändig und teuer ist. Da entscheiden sich viele lieber gleich für ein neues Handy und genau das scheinen die Hersteller auch zu bezwecken.

Akku tauschen bei Handys nicht vorgeschrieben

Auch wenn es oben angeführten und eindeutigen Gesetzestext gibt, ist es für Mobiltelefone nicht zwingend vorgeschrieben. Wäre doch gelacht, wenn die Hersteller und Gesetzgeber da nicht wieder ein Hintertürchen bereit hätten.

Das Europäische Parlament hat folgende Ausnahmeregelung festgelegt:

“Die problemlose Entnehmbarkeit von Batterien oder Akkumulatoren ist nicht zu gewährleisten, wenn die Vollständigkeit von Daten eine ununterbrochene Stromversorgung notwendig macht.”

Diese Ausnahmeregelung kommt also den Herstellern von Handys und Laptops zugute. Der Austausch von Akkus muss hier nicht problemlos gewährleistet werden.

Akku Leistung absehbar

War es früher noch gang und gäbe ein Mobiltelefon einige Jahre zu nutzen, so ist heutzutage ein Handy, das älter als zwei bis drei Jahre ist, ein Dinosaurier.

Oft ist es kein Zufall, dass ein Akku frühzeitig den Geist aufgibt. Geplante Obsoleszenz nennt man das bewusste Betrügen von Konsumenten nämlich den bewussten Einbau von Schwachstellen in Produkte, um deren Lebensdauer zu verkürzen. Die Wirtschaft muss ja wachsen…

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Quelle: derstandard.at

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