Dieser Artikel wurde am 31. März 2011 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Das Jahr 2000 war in Deutschland das Jahr des „Atomkonsens“. Die erste rot-grüne Bundesregierung Deutschlands wollte den…
Dieser Artikel wurde am 31. März 2011 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Das Jahr 2000 war in Deutschland das Jahr des „Atomkonsens“. Die erste rot-grüne Bundesregierung Deutschlands wollte den Atomausstieg des Landes in die Wege leiten. Allerdings: Ein Konsens im Wortsinn war es nicht.

Konsens bedeutet Einigkeit. Doch das konservativ-liberale Lager, CDU/CSU und FDP, widersprachen einem Ausstieg aus dem Atomkraftmodell.

2002 wurde das Atomgesetz novelliert. Rot-Grün versuchte dabei auch gar nicht erst, einen Konsens herzustellen, sondern stützte sich bei dem Beschluss auf die damals vorhandene politische Macht.

Laufzeitverlängerung

Entsprechend flott wendete sich das Blatt nach den verlorenen Wahlen und der damit 2009 neu eingesetzten Bundesregierung unter Angela Merkel. Wieder wurde ein „Atomkonsens“ vorgelegt, der wieder keiner war. Diesmal war es der „Ausstieg aus dem Ausstieg“, die „Laufzeitverlängerung“ für die bereits zur Abschaltung bestimmten AKWs älterer Bauart. Die sieben Atommeiler, deren Errichtung schon vor 1980 abgeschlossen war, sollten um weitere acht Jahre länger laufen als geplant und die zehn jüngeren Reaktoren um 14 Jahre. Das entsprechende Gesetz wurde 2010 gegen rot-grün verabschiedet.

Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg

Am 11. März 2011 kam es zum verheerenden Erdbeben und dem Tsunami in Japan – in der Folge zu Schäden an Atomkraftwerken und der Freisetzung radioaktiver Strahlung.

Angesichts der für 27. März geplanten Landtagswahlen entschloss sich die Regierung in Berlin, die selbst beschlossene Laufzeitverlängerung wieder auszusetzen.

Am 15. März teilte die Bundeskanzlerin mit, dass die sieben ältesten deutschen AKWs abgeschaltet werden sollten. Die Laufzeitverlängerung würde ruhend gestellt – zumindest vorübergehend für drei Monate. Die deutschen Medien berichteten umfassend – beispielsweise die FAZ.
Der Beschluss löste abermals Diskussionen aus – auch rechtliche, denn ein Entscheid der Regierung kann theoretisch auch einem selbst beschlossenen Gesetz nicht zuwiderlaufen.

Folgen für die Stromversorgung

Deutschland als Netto-Stromexporteur hat durch die Abschaltung der alten AKWs keine Nachteile in der Versorgungssicherheit zu befürchten. Der produzierte Überschuss sorgt auch dafür, dass keine Kohlekraftwerke ans Netz müssen, um den Ausfall auszugleichen. Allerdings müssen die Betreiber auf die Einnahmen aus dem Stromexport verzichten.

Bis 2020 können erneuerbare Energien Berechnungen des Bundesverbandes Erneuerbare Energie zufolge knapp weniger als die Hälfte des deutschen Strombedarfs decken. Mit anderen Worten: Sie könnten die Atomkraftwerke vollständig ersetzen.

Dafür ist allerdings ein Ausbau nötig: Windparks, neue Sonnen- und Wasserkraftwerke und Biomasse-Kraftwerke müssen errichtet werden, wenn die Atommeiler wirklich dauerhaft vom Netz gehen sollen. Mehr noch, auch das Netz der Stromleitungen muss ausgebaut werden, weil viel größere Entfernungen zu überwinden sind. Aufgrund des Ausfalls von Sonnenkraft in der kalten Jahreszeit werden auch leistungsfähige Energiespeicher benötigt.
Die Preise für Energie würden voraussichtlich steigen. Um wie viel und für wie lange, das lässt sich aus heutiger Sicht nicht verlässlich abschätzen.

Die Wahlen am 27. März brachten trotz des „Moratoriums der Laufzeitverlängerung“ Verluste für schwarz-gelb.

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