Dieser Artikel wurde am 31. Januar 2011 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Für Betriebe wie für Private gilt: Rechtzeitig ansuchen. Denn auch 2011 gibt es wieder eine nützliche Kapitalspritze…
Dieser Artikel wurde am 31. Januar 2011 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Für Betriebe wie für Private gilt: Rechtzeitig ansuchen. Denn auch 2011 gibt es wieder eine nützliche Kapitalspritze von der Republik für thermische Sanierungsprojekte. So lange das Geld reicht.

„Mit der Bundesförderung der thermischen Sanierung von 100 Millionen Euro 2011 wird eine wichtige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich erfüllt“, zeigt sich Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl erfreut über die Wiederaufnahme der Bundesaktion zur thermischen Sanierung durch BM Mitterlehner und BM Berlakovich. (Presseaussendung)

Was wird wo, wie und wann gefördert?

Betriebliche Projekte

Von dem Fördervolumen von 100 Millionen 2011 fließen 30 Millionen in die Förderung umweltrelevanter Investitionen von Unternehmen. Zielgruppe sind alle Unternehmen, ganz unabhängig von der Unternehmensgröße.

Gefördert werden Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung, der Energieeffizienz, dem Ersatz bestehender Heizsysteme, Beleuchtungsumstellungen und der Umstieg auf energieeffiziente Antriebe. Abgewickelt wird die Förderaktion von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC).
Hervorzuheben sind folgende Änderungen gegenüber dem geltenden Förderregime der Umweltförderung im Inland:

  • Förderung von max. 35% der umweltrelevanten Investitionskosten, abhängig von der erzielten Sanierungsqualität (Reduktion gegenüber OIB)
  • Zuschläge von bis zu 10% für umweltfreundliche Dämmstoffe
  • Anreize zur Umsetzung von Gesamtprojekte (Kombination förderungsfähiger Maßnahmen) durch einen Bonus bis zu 20% für KMUs
  • die Mindestinvestitionsschwelle entfällt für KMUs (auch kleinere Projekte können gefördert werden)

Nähere Informationen finden Sie im Förderblatt für Betriebe oder unter www.umweltfoerderung.at/Thermische-Gebaeudesanierung .

Das Förderansuchen muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin bei der KPC bis zum 30.09.2011 elektronisch gestellt werden. Seit 28.03.2011 können Unternehmen ihre Förderung online beantragen.

Projekte zu Wohngebäuden

70 Millionen € fließen in die Förderung der thermischen Sanierung im privaten Bereich. Die Abwicklung über die Bausparkassen trägt dazu bei, die Zielgruppen gut zu erreichen. Die Förderung ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von max. 20% der Investitionskosten. Gefördert werden:

  • umfassende Sanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs 75 bzw. 35 kWh/m2) mit max. 5000€ + Austausch Heizsystems mit max.1500€
  • Teilsanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs 30%) mit max. 3000€ + Austausch des Heizsystems mit max.1500€
  • Teilsanierungen im mehrgeschossigen Wohnbau (Reduktion des Heizwärmebedarfs 15%) mit max. 2000€
  • Nähere Informationen finden Sie im Förderblatt für Private.

Der Förderantrag muss zwischen 01.03.2011 und 30.06.2011 vollständig ausgefüllt bei einer der Bausparkassen einlangen und vor Baubeginn bzw. Liefertermin gestellt werden.

Für beide Fördertöpfe gilt: Sollte die zur Verfügung stehenden Mittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Aktion von BMLFUW und BMWFJ festgelegt werden – mit anderen Worten: Es gibt ein Ablaufdatum. Einreichen besser vorvorgestern als gestern.

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