Dieser Artikel wurde am 3. April 2011 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Sie spielen mit dem Gedanken an ein Eigenheim in Oberösterreich? Wie Sie Ihren Traum mithilfe von Förderungen…
Dieser Artikel wurde am 3. April 2011 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Sie spielen mit dem Gedanken an ein Eigenheim in Oberösterreich? Wie Sie Ihren Traum mithilfe von Förderungen in die Tat umsetzen können, erfahren hier.

Bin ich zur Förderung berechtigt?
Förderbar sind grundsätzlich jene Personen, die Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sind und das geförderte Eigenheim mit Hauptwohnsitz beziehen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Einkommensgrenzen!

Wie sieht die Förderung aus?
Die oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft gewährt nach der Prüfung ein Hypothekardarlehen mit einer Laufzeit von 30 Jahren, das mit Zinsenzuschüssen des Landes gefördert wird. Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Nutzheiz-Energiekennzahl des Eigenheims, diese wird nach dem Berechnungsverfahren des oberösterreichischen Energiesparverbandes festgelegt.

Gut zu wissen
Zusatzförderungen gibt es für jedes Kind, das im Haushalt lebt und für das Familienbeihilfe bezogen wird. Das geförderte Hypothekardarlehen erhöht sich außerdem, wenn verschiedene (Haus-)Zugänge barrierefrei errichtet werden. Eine Erhöhung gibt es auch bei Verwendung ökologischer Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.

Was Sie auf jeden Fall beachten müssen:
Treten Sie rechtzeitig mit dem oberösterreichischen Energiesparverband (Telefon: 0800/205206 – zum Ortstarif aus ganz Oberösterreich) in Kontakt – dessen Zertifikat muss bei Antragstellung bereits vorliegen. Mit dem Bau darf erst nach Erteilung des vorzeitigen Baubeginns durch die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, begonnen werden.

Weitere wichtige Hinweise und Voraussetzungen
Kohle, Heizöl und Elektroheizungen dürfen nicht als Hauptheizsystem verwendet werden. Bestimmte ökologische Mindestkriterien sind einzuhalten und ab 2009 muss auch eine wassergeführte Solaranlage errichtet werden. Außerdem muss ein baubehördlich genehmigter Bauplan vorliegen. Die genauen Kriterien finden Sie auf der Homepage http://www.land-oberoesterreich.gv.at.