Wir zeigen, wozu du einen Energieausweis brauchen kannst und wie du ihn bekommst.
Dieser Artikel wurde am 14. Februar 2017 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Hintergrund – Warum ein Energieausweis?

Die Beheizung von Gebäuden und Wohnungen macht oftmals den größten Anteil am Energiebedarf eines Haushaltes aus. Das ist insbesondere bei fehlender oder unzureichender Wärmedämmung und mit Fenstern älterer Bauart der Fall, also bei schlechter thermischer Qualität des Objekts.
Der Energieausweis beurteilt ebendiese thermische Qualität anhand von Energiekennzahlen und gibt Auskunft über die ökologische Qualität der Haustechnik (Anlagen zur Beheizung, Belüftung und Warmwasserbereitung). Damit werden Gebäude untereinander vergleichbar – ähnlich wie anhand des Treibstoffverbrauchs bei Autos.
Niedrige Energiekennzahlen lassen geringere Energiekosten erwarten, werden mit höheren Förderungen belohnt und steigern nicht zuletzt den Immobilienwert.
Im Baubestand bewirken Maßnahmen wie das Anbringen einer Wärmedämmung oder die Erneuerung der Fenster eine deutliche Reduktion der Energiekennzahlen. Empfehlungen für solche Maßnahmen sind ebenfalls im Energieausweis enthalten.

Welche Informationen bietet der Energieausweis?

Die Energiekennzahl

  • Der Heizwärmebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (HWB in kWh/m²a)Dieser Wert sagt aus, wie viel Energie zur Beheizung eines Gebäudes aufgewendet werden muss. Er ergibt sich einerseits aus der Geometrie, andererseits aus der Bauweise des Gebäudes. Außerdem fließen die Klimadaten des Standorts, die Wärmegewinne durch die Sonneneinstrahlung und die Wärmeverluste durch Lüftung in die Berechnung ein.

Seit dem 1. Dezember 2012 werden im Energieausweis zusätzlich folgende Werte angegeben:

  • Der Primärenergiebedarf (PEB)Dieser Wert berücksichtigt auch den Energiebedarf von Gewinnung, Umwandlung, Verteilung und Speicherung des oder der eingesetzten Energieträger(s).
  • CO2-EmissionenSämtliche Kohlendioxidemissionen für den Betrieb des Gebäudes einschließlich der Emissionen der eingesetzten Energieträger.
  • Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE)Quotient aus dem errechneten Endenergiebedarf (EEB) und einem Referenz-Endenergiebedarf eines Gebäudes, das nach Bauordnung 2007 errichtet wurde. Dieser Referenzwert ist mit 1 festgelegt, ein effizienteres Gebäude hat einen fGEE kleiner 1 (ein Passivhaus hat z.B. 0,55), ein unsaniertes Gebäude hat einen Wert größer 2,5.

Die Darstellung dieser Kennzahlen erfolgt mittels einer Skala mit Energieeffizienzklassen, wie bei Haushaltsgeräten oder Leuchtmitteln schon lange bekannt (s. Abbildung). Die Einstufung erfolgt von A++ grün (sehr gut) bis G rot (sehr schlecht).

Das neue Erscheinungsbild

EnergieausweisEnergieausweis Wien Energie

Quelle: www.oib.or.at

Wann wird der Energieausweis benötigt?

  • Bauliche EinreichungFür die behördliche Genehmigung bei Neubauten, aber auch bei größeren Veränderungen bei Altbauten (Zubau, Umbau) ist ein Energieausweis erforderlich.
  • Ansuchen um FörderungIm Neubau muss eine bestimmte Energiekennzahl eingehalten werden, bei der Sanierung von Altbauten hängt die Förderhöhe entweder vom Grad der Reduktion des Heizwärmebedarfs oder von der erzielten Energiekennzahl ab.
  • EnergieausweisvorlagegesetzWird ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet, dann ist dem Käufer, Mieter oder Pächter ein gültiger und vollständiger Energieausweis vorzulegen und bei Vertragsabschluss eine Kopie auszuhändigen. Wird ein Objekt inseriert, muss der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (so vorhanden) angegeben werden.
  • Aushangpflicht bei Gebäuden über 500 m² mit starkem Publikumsverkehr an gut sichtbarer Stelle

Wer muss die Ausstellung des Energieausweises veranlassen?

  • der Verkäufer bzw. Vermieter eines Objektes
  • bei Sanierung, Zu- und Umbau: der Haus- oder Wohnungseigentümer
  • bei Neubau: der Bauherr

Welche Unterlagen sind für die Berechnung erforderlich?

Um die Berechnung durchführen zu können, ist eine Kopie des Einreich- oder Bestandsplanes des Objektes erforderlich, ebenso eine Baubeschreibung von allen Bauteilen, welche die „thermische Hülle“ umgeben, d.h. den beheizten Bereich des Gebäudes. Das sind Boden, Wände, Decken, Dach und Fenster.
Zusätzlich werden Angaben zu Art und Alter der Haustechnik (Heizungs- und Warmwasserbereitung, Lüftung) benötigt.

Einfach Termin vereinbaren!

Die BeraterInnen in der Wien Energie-Beratungswelt Spittelau berechnen gerne den Energieausweis Ihres Gebäudes für alle oben genannten Zwecke. Im Fall einer Baueinreichung werden auch die erforderlichen bauphysikalischen Nachweise über den Schallschutz und die Vermeidung sommerlicher Überwärmung erstellt.
Zur Terminvereinbarung und für Auskünfte zu den Kosten rufen Sie Tel. 0800 500 770.

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