BUNDESFÖRDERUNG: Der Sanierungsscheck 2012 ist da!
Dieser Artikel wurde am 26. März 2012 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

HIER GEHT’S ZUM AKTUELLEN SANIERUNGSSCHECK 2015.

Auch heuer werden wieder Maßnahmen an mindestens 20 Jahre alten Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau gefördert. Die Maßnahmen umfassen die Dämmung von Fassaden und Geschossdecken, den Fenster- und Türentausch sowie die Umstellung des Heizsystems auf Solar-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen. Auch Teilsanierungen werden gefördert.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal € 5.000,- für thermische Sanierung und € 1.500,- für haustechnische Maßnahmen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von maximal € 500,- für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen.

Im mehrgeschossigen Wohnbau gelten diese Werte pro Wohneinheit. Liegt bei Wohnungseigentum kein einstimmiger Beschluss oder Mehrheitsbeschluss bzw. bei Mietwohnungen keine Sanierungsvereinbarung vor, ist für Einzelwohnungen ein Förderungsantrag nur für den Fenster- und Türentausch möglich.

Voraussetzungen

  • Bei umfassender Sanierung: Senkung des Heizwärmebedarfs (HWB) auf einen guten Standard, abhängig vom A/V-Verhältnis auf maximal 75 kWh/m2a
  • Bei Teilsanierung: Senkung des HWB um mindestens 10 %, 20 % oder 30 % und Einhaltung definierter U-Werte für die einzelnen Gebäudeteile
  • Solarkollektoren müssen der „Solar-Keymark-Richtlinie“ entsprechen und mindestens 15 m2 Bruttokollektorfläche aufweisen
  • Holzzentralheizungsgeräte müssen die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 erfüllen, eine Liste der förderungsfähigen Kesselanlagen finden Sie hier
  • Bei Wärmepumpen muss die Jahresarbeitszahl mindestens 4 betragen

Schritte zur Förderung

  • Beratungzum Thema erhalten Sie im Wien Energie Haus! Tel. (01) 58 200
  • Erstellung des Energieausweises
  • Antragstellung:
    Anträge können bis zum 31.12.2012 über die Bausparkassen eingereicht werden. Der Förderungsantrag wird im Zuge der Erstellung des Energieausweises ausgefüllt. Erforderlich sind folgende Unterlagen:

    • Ausgefüllter Förderungsantrag
    • Grundbuchauszug
    • Lichtbildausweis
    • Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen
    • Beim mehrgeschossigen Mietwohnbau: Sanierungsvereinbarung

    Wichtig: die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen!

  • Endabrechnung:
    Nach der Umsetzung der Maßnahmen ist das ausgefüllte Endabrechnungsformular inklusive aller erforderlichen Unterlagen bis längstens 31.3.2014 an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, zu übermitteln. Eventuelle Abweichungen der ursprünglich geplanten Maßnahmen sind im Formular darzustellen und vom Aussteller des Energieausweises zu bestätigen.

Weitere Details zum Sanierungsscheck 2012 finden Sie hier. Eine Kombination mit einer Landesförderung ist möglich. HIER GEHT’S ZUM AKTUELLEN SANIERUNGSSCHECK 2015.

Alle Beiträge von Anita Schernhammer