Ob Miet(kauf)wohnungen, Eigentumswohnungen oder Wohnheime – für jeden Bereich gibt es in Oberösterreich spezielle Förderungen.
Dieser Artikel wurde am 3. März 2018 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Wer hat Anspruch?
Anträge stellen können gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden, gewerbliche Bauträger, Förderungswerber, deren Geschäftsführung bestimmten Zwecken gewidmet ist und natürliche Personen (nur bei Ein-, Um-, Zubau oder Dachgeschossausbau).

Was wird wie gefördert?
Unterstützung gibt es bei der Errichtung von Miet- und Eigentumswohnungen, von Wohnungen durch Ein-, Um- oder Zubau und von Wohnheimen. Man erhält dabei ein Darlehen oder einen Annuitätenzuschuss. Bei der Basisförderung einer Eigentums-, einer Mietwohnung oder beim Ein-, Um-, Zu- oder Dachgeschossausbau sind zusätzliche Bedingungen zu berücksichtigen.

Infos zu Zusatzförderungen
Förderungserhöhungen erhält, wer eine Garage, Tiefgarage oder einen Personenaufzug errichtet oder Wohnanlagen bis 12 Wohneinheiten baut. Dies gilt auch für die Erreichung eines Mindeststandards beim Energiesparen, beim Umstieg auf eine Biomasse-Heizanlage sowie beim Bau einer Solaranlage und bei der Verwendung ökologischer Dämmstoffe.

Details zu den Voraussetzungen
Förderungswerber müssen Eigentümer, Miteigentümer oder Bauberechtigte der Liegenschaft sein. Außerdem sind bestimmte ökologische Mindestkriterien einzuhalten. Ebenso gilt: Das zu verbauende Grundstück muss lastenfrei sein und eine Bankgarantie als Garantie für die Fertigstellung der Wohnanlage ist vorzulegen. Wichtig: Vor Zusicherung der Förderung darf mit dem Bau nicht begonnen werden. Zusätzliche Kriterien zur Antragseinreichung sind unter folgender Internet-Adresse nachzulesen: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/12819.htm.

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