Wir erklären Fakten rund um diese Fragen.
Dieser Artikel wurde am 6. Dezember 2017 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Wenn es um die Errichtung von Windkraftanlagen geht, spalten sich oft die Gemüter – auf der einen Seite die Befürworter, die diese Art der Stromerzeugung für zukunftsweisend halten, auf der anderen Seite Menschen, die sich über mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt und Lebewesen Sorgen machen.

 

 

Windräder und Umweltverträglichkeit

Windparks ab einer gewissen Größe benötigen eine Vielzahl an Genehmigungen, dazu zählt unter anderem die Verpflichtung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Im Zuge dessen werden die Auswirkungen auf Naturschutz und Ornithologie, Forst- und Jagdökologie, Schall, Eisabfall, Schattenwurf und vieles mehr mittels umfassender Gutachten geprüft und bewertet. Das Projekt kann erst realisiert werden, wenn ein positiver UVP-Bescheid sowie alle Genehmigungen vorliegen.

Windräder und Vogelschutz

Vor jedem Windradbau wird eine Vogelstudie durchgeführt, um herauszufinden, welche und wie viele Vögel im betreffenden Gebiet vorkommen. Gibt es seltene Arten, werden Ausgleichsflächen mit geeignetem Bewuchs angelegt, um den Tieren neuen Lebensraum zu bieten. Das Burgenland ist ein gutes Beispiel, wie bei optimaler Planung die Windkraftnutzung mit Natur- und Vogelschutz in Einklang gebracht werden kann. Die Kollision mit Windrädern ist zudem nicht die größte Gefahr für Vögel. Stärker wirken sich Veränderungen und Verlust von Lebensraum etwa durch den Klimawandel, die Intensivierung der Landwirtschaft oder durch Verbauung aus. Bei Greifvögeln kommt es auch immer wieder zu Vergiftungen und illegalem Abschuss. Weitere Faktoren sind Kollisionen an Bauwerken und Glasflächen, der Straßenverkehr oder auch die illegale Jagd auf Zugvögel im Mittelmeerraum.

Windräder und Fledermausschutz

Auch bei Fledermäusen wird zunächst der Bestand erhoben. Finden sich Populationen in einem Projektgebiet, werden bei passenden Flugbedingungen (Dämmerung, kein Niederschlag, nicht zu viel Wind und nicht zu kalt) die Anlagen zum Schutz der Tiere abgeschaltet. Dazu wird ein sogenannter „Abschaltalgorithmus“ behördlich definiert und per Bescheid vorgeschrieben.

Windräder und Schallschutz

Windräder erzeugen hörbaren und nicht hörbaren Schall, letzterer wird als Infraschall bezeichnet. Dieser liegt auch im Nahbereich der Anlagen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, nach umfangreichen Untersuchungen konnte kein wissenschaftlicher Beleg für gesundheitsschädliche Auswirkungen festgestellt werden. Viel stärkere Quellen für Infraschall sind etwa Innenräume von PKWs (besonders bei hohen Geschwindigkeiten) und Industrieanlagen.
Hörbarer Schall ist als Rauschen nur im Nahbereich der Anlagen wahrnehmbar, bei starkem Wind sind die Windgeräusche selbst lauter. Um die Emissionen dennoch möglichst gering zu halten, gibt es einerseits gesetzlich festgelegte Mindestabstände zu Siedlungsgebiet, andererseits sind per UVP-Bescheid Schallgrenzwerte einzuhalten. Während der Nachtstunden ist darüber hinaus ein schallreduzierter Betrieb vorgeschrieben.

Windräder und Klimaschutz

Die Stromerzeugung aus Windkraftanlagen verursacht keine Kohlendioxidemissionen und auch sonst keinen gefährlichen Abfall. Windkraftanlagen leisten daher einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzabkommens, das die internationale Staatengemeinschaft in Paris beschlossen hat, und sind ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Dekarbonisierung unserer Energieversorgung.

Windräder und Landschaftsschutz

Aufgrund ihrer Größe sind Windräder gut sichtbar. Ob sie als „schön“ oder nicht empfunden werden, ist natürlich subjektiv, genauso wie bei anderen Bauwerken, seien es Gebäude, Straßen oder Stromleitungen. Bezüglich Tourismus haben Untersuchungen ergeben, dass es weder in Österreich noch in anderen Ländern negative Auswirkungen gibt. Die Nähe von Windparks wird oft sogar erfolgreich in Tourismuskonzepte integriert, z.B. als Ausflugsziel im Windpark Steinriegel in der Steiermark, im Burgenland sind die Tourismuszahlen sogar gestiegen. Auch eine Preisminderung der umliegenden Grundstücke kann nicht belegt werden.

Windräder und ihr Rückbau

Hat ein Windrad nach ca. 20 Jahren das Ende seiner geplanten Einsatzzeit erreicht, wird es rückgebaut. Dabei können 80 bis 90 Prozent der Anlage, die aus Beton und Metall besteht, einem Recyclingprozess zugeführt werden.

Die Rotorblätter und Gondelabdeckungen bestehen dagegen aus glasfaser- und kohlefaserverstärkten Kunststoffen (GFK/CFK), dieses Verbundmaterial ist für Recycling schlecht geeignet. Als Weiterverwendung kommen andere Möglichkeiten in Frage: Lagerung als Ersatzteil, Weiterverkauf oder auch die Verwendung auf Spielplätzen wie z.B. in Rotterdam. Darüber hinaus wurde und wird weiter nach Einsatzmöglichkeiten geforscht. So wurde etwa ein Verfahren entwickelt, mit dem sich die Rotorblätter zerkleinern und so aufbereiten lassen, dass das Material als Ersatzrohstoff in der Zementindustrie eingesetzt werden kann.

 

Bildrechte: Wien Energie/EHM

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