Dieser Artikel wurde am 19. Juni 2018 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Funktion und Ausführung Das Fundament, oder auch die Gründung, hat die Aufgabe, die Last eines Bauwerkes möglichst…
Dieser Artikel wurde am 19. Juni 2018 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Funktion und Ausführung
Das Fundament, oder auch die Gründung, hat die Aufgabe, die Last eines Bauwerkes möglichst gleichmäßig auf den Boden zu übertragen. Grundsätzlich wird zwischen Seicht- und Tiefgründungen unterschieden. Die Errichtung muss im Normalfall in frostfreier Tiefe erfolgen (80 – 120 cm unter Niveau).

Tiefgründungen mit Pfählen, Schlitzwänden oder Brunnen sind bei nicht tragfähigem Grund erforderlich, die Bohrtiefe reicht dabei bis zur tragfähigen Schicht. Bei Ausführung mit Pfählen können diese auch, mit Wärmekörben ausgestattet, als Grundlage für die Wärmepumpe herangezogen werden (Energiepfahl).

Zu den Seichtgründungen zählen Einzel-, Streifen- und Plattenfundamente.

Streifenfundamente sind bei festen und bindigen Böden für Einfamilienhäuser und Wohnhäuser bis ca. vier Vollgeschosse geeignet. Bei weniger festen, sandigen Böden und auch bei komplizierteren Grundrissen sind Plattenfundamente die bessere und wirtschaftlichere Lösung, die auch heutzutage im Neubau überwiegend eingesetzt wird.
Wichtig ist eine Dämmung unter der Fundamentplatte, da ein Wärmeabfluss auch nach unten stattfindet. Zur Vermeidung von Wärmebrücken ist darauf zu achten, dass die Dämmung lückenlos an die Dämmung der Keller- bzw. Außenwände anschließt.

Folgende Aufbauvarianten sind beim Fundament möglich:

Variante Fundamentplatte unter Keller
Feuchte- und druckunempfindliche Dämmplatten aus XPS oder Schaumglas werden auf der Rollierung verlegt, darüber dann eine Folie und darauf die Fundamentplatte. Anstelle der Rollierung kann auch Schaumglasschotter eingesetzt werden, der dann gleichzeitig als Dämmschicht wirkt und den Einsatz weiterer Dämmplatten überflüssig macht.
Variante Fundamentplatte unter Keller
Variante mit Frostschürze – auch in der Sanierung
Diese Variante erfordert ein Abgraben bis zur frostfreien Tiefe.
Variante mit Frostschürze – auch in der Sanierung
Variante ohne Erreichen der frostfreien Tiefe
Um nicht in die frostfreie Tiefe abgraben zu müssen, kann ein seitlicher Überstand (30 bis 80 cm) der Dämmplatten unter dem Plattenfundament ausgeführt werden.
Variante ohne Erreichen der frostfreien Tiefe
Variante Schirm- und Halsdämmung
Diese Variante ist eine brauchbare Maßnahme zur Minimierung der Wärmebrücke in der Sanierung, da hier oft Wandanschluss zu Kellerplatte oder Kellerdecke nicht getrennt werden kann.

Vor der Sanierung: ohne Schirm- bzw. Halsdämmung: Wärmebrücke

Nach der Sanierung: mit Schirm- bzw. Halsdämmung:

Welche U-Werte sind für das Fundament gefordert?
Laut OIB-Richtlinie 6, Energieeinsparung und Wärmeschutz, ist für erdberührte Böden ein maximaler U-Wert von 0,4 W/m2K gefordert.
Bei einem Niedrigenergiehaus liegt der U-Wert des Fundaments bei maximal 0,3 W/m2K, die dafür benötigte Dämmstärke beträgt etwa 10 cm mit zusätzlicher Trittschalldämmung.
Für die Errichtung eines Passivhauses beträgt der erforderliche U-Wert des Fundaments 0,15 W/m2K, um dies zu erreichen, ist eine mindestens 20 cm dicke Dämmschicht mit zusätzlicher 5 cm Trittschalldämmung erforderlich.

Im Glossar finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten Grundbegriffen.

Foto: GEOCELL Schaumglas GmbH
Grafiken: Eigene Darstellung

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