Die Schaffung von Wohnraum für Jungfamilien wird in Wien speziell gefördert. Ein wesentlicher Baustein dafür ist die je nach Haushalts- und Familiengröße unterschiedlich berechnete Grundkostenförderung.
Dieser Artikel wurde am 22. Januar 2019 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Jungfamilien oder begünstigte Familien, die bestimmte Einkommenshöchstgrenzen nicht überschreiten, können durch ein zusätzliches Darlehen zur Finanzierung der Grundkosten-Eigenmittel (Jungfamilienförderung) gefördert werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung dafür ist, dass davor ein Baukostendarlehen in der Höhe von 12,5 Prozent der geförderten Gesamtbaukosten gewährt werden konnte.

Wann ist eine Familie eine Jungfamilie?

Das ist dann der Fall, wenn kein Familienmitglied älter als 40 Jahre ist.

Wann ist eine Familie eine begünstigte Familie?

Dieser Fall tritt ein, wenn ein Familienmitglied eine Behinderung aufweist, und zwar im Ausmaß von mindestens 45 Prozent, oder wenn im Haushalt drei oder mehr Kinder leben.

Seit 1. Jänner 2016 beträgt die maximale Höhe dieser Förderung 200 Euro pro Quadratmeter und wird vorerst auf zehn Jahre gestundet.

Laufzeit und Rückzahlung

Die Laufzeit dieser Darlehen variiert je nach Haushaltsgröße und Familieneinkommen zwischen 5, 10, 15 und 20 Jahren. Die Rückzahlung ebenso wie die Verzinsung der Grundkosten-Eigenmittel beginnt erst nach 5 Jahren. Sie erfolgt von da an in halbjährlichen Raten jeweils am 1. April und am 1. Oktober. Diese Darlehen werden direkt an den Bauträger der Wohnung überwiesen.

Weiterführende Informationen und Anträge

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