Schritt für Schritt zur passenden Förderung.
Dieser Artikel wurde am 8. Januar 2018 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Nachdem es in Wien in den letzten Jahren relativ wenig Landesförderungen für alternative Heizungsanlagen gab, tut sich seit 2016 wieder mehr auf diesem Gebiet.

Sowohl für Solarthermie-Anlagen als auch für Wärmepumpen gibt es finanzielle Anreize, diese Förderaktionen läuft von 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2021. Einreichstelle ist die MA 25, Maria-Restituta-Platz 1, 1200 Wien.

Errichtung einer solarthermischen Anlage

Die Kosten für thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung bzw. zur teilsolaren Raumheizung werden mit einem Direktzuschuss gefördert. Die Solarkollektoren müssen das “Austria Solar Gütesiegel” oder zumindest “Solar Keymark” aufweisen. Es gibt zwei Förderungsschienen:

Förderungsschiene A: Die Errichtung erfolgt als Nachrüstung auf einem bestehenden Gebäude, welches nicht gerade saniert wird. Hier gelten folgende Fördervoraussetzungen:

Ein bis zwei Wohneinheiten
Auslegung Kollektorfläche Speichergröße Förderung
Warmwasser > 5 m² > 300 l 1.000,- Sockelbetrag + 70,-/m² Nutzfläche, jedoch max. 25 %
Warmwasser mit Heizungsunterstützung > 10 m² > 800 l 1.000,- Sockelbetrag + 100,-/m² Nutzfläche, jedoch max. 35 %
Ab drei Wohneinheiten Förderung
3-5 WE € 750,- pro WE
6-10 WE € 600,- pro WE
11-15 WE € 550,- pro WE
16-20 WE € 500,- pro WE
Ab 21 WE € 450,- pro WE

 

Förderungsschiene B: Die Errichtung erfolgt im Zuge eines Neubaus oder einer umfassenden Gebäudesanierung. 

Dafür beträgt die Förderhöhe:

Für Einfamilienhäuser € 2.200,-
Für Zweifamilienhäuser € 3.100,-
Ab drei Wohneinheiten € 650,- pro WE
Bonus bei Erhöhung des solaren Deckungsgrades auf mind. ein Drittel:
Für Einfamilienhäuser € 3.100,-
Für Zweifamilienhäuser € 4.400,-
Ab drei Wohneinheiten € 800,- pro WE

 

Einzureichen sind das ausgefüllte Antragsformular sowie folgende Unterlagen:

  • Originalrechnungen und -zahlungsbelege
  • bei Förderungsschiene B: Nachweis der solaren Deckung
  • Bestätigung der ordnungsgemäßen Montage und Inbetriebnahme, Verwendung fachgerechter Komponenten
  • Zustimmungserklärung des Eigentümers bzw. der Miteigentümer bei Mehrfamilienwohnhäusern
  • Falls erforderlich: Baubewilligung

Installation einer Wärmepumpe

Für die Neuerrichtung von Wärmepumpenanlagen im Neubau sowie im Gebäudebestand wird ein Direktzuschuss gewährt. Die Förderhöhen richten sich nach der Nennwärmeleistung, es gibt dafür verschiedene Berechnungsmodelle:

Art der Wärmepumpe Leistung Höhe des Direktzuschusses €
Luft/Wasser bis 15 kW
15-30 kW
2.500
2.500 + (Leistung – 15) * 60
Sole/Wasser ausgenommen Tiefsonden bis 15 kW
über 15 kW
4.500
4.500 + (Leistung – 15) * 80
Sole/Wasser mit Tiefsonden bis 15kW
ab 15 kW
7.500
7.500 + (Leistung – 15) * 600
Wasser/Wasser bis 15 kW
ab 15kW
6.000
6.000 + (Leistung – 15) * 180

 

WärmepumpeFotocredit: Wien Energie/Ian Ehm

Einzureichen sind das ausgefüllte Antragsformular sowie folgende Unterlagen:

  • Ausweis des Antragstellers oder Firmenbuchauszug bei juristischen Personen
  • Grundbuchabschrift, Baurechtsvertrag bzw. Pachtvertrag
  • Baubewilligungsbescheid
  • Technische Unterlagen zur Wärmepumpe (Datenblatt, technische Beschreibung)
  • Nachweis über die Leistungszahl (COP)
  • Bei Neubauten: Kopie des Bauansuchens oder Baubewilligungsbescheid der MA 37

Zusätzlich bei Erdwärmepumpen mit Vertikalkollektoren und bei Wasser/Wasser Wärmepumpen:

Weitere Details sind hier nachzulesen.

An dieser Stelle soll noch der Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten in Wien Platz haben, so die Förderung für eine Dach-, Innenhof- und Fassadenbegrünung oder auch der behindertengerechte Umbau von Wohnungen und Eigenheimen.

Wien Energie-Welt Spittelau
Spittelauer Lände 45
1090 Wien
Tel.: 0800 500 770
E-Mail: energieberatung@wienenergie.at
www.wienenergie.at

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