Gröbere technische Probleme sind dabei nicht zu erwarten, wie genau der Strom an die Mieter gebracht wird, muss sich der Vermieter aber genau anschauen. Es muss überlegt werden, wer die Stromversorgung übernimmt, wenn die Solarstromanlage gerade keinen Strom liefert und, ob sich der Vermieter selbst darum kümmert oder es einfach einem externen Dienstleister überlässt, wobei hier wohl wieder die Kosten steigen würden.
Wird die Verteilung des Stromes selbst in die Hand genommen, gilt es zu beachten: Man wird zum offiziellen Stromlieferanten, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Dabei werden auch Gebühren fällig. Umgehen könnte man dies so, dass der Mieter einen Teil der sich am Dach befindlichen Anlage pachtet. Doch ist es der Aufwand wirklich Wert?
Gesetzlich vorgeschriebene befristete Stromlieferverträge sind des Weiteren problematisch, da hier wohl noch nicht die Photovoltaikanlage ausfinanziert ist. Eine Abrechnung über die Betriebskosten könnte da eine gute Alternative sein.
Empfehlenswert ist es auf jeden Fall die Mieter vorab, also vor dem Installieren der Anlage, nach ihrer Meinung zu fragen. Auch wenn das System sich immer größerer Beliebtheit erfreut, muss vor allem im Haus die Bereitschaft da sein, eben diese Stromversorgung anzunehmen. Denn: Der Mieter kann nicht gezwungen werden, dass er den Strom direkt beim Vermieter kauft.