Dieser Artikel wurde am 8. Februar 2010 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Der Energieausweis kann einem Mieter oder Käufer wichtige Details über die zu erwartenden Energiekosten eines Gebäudes verraten.…
Dieser Artikel wurde am 8. Februar 2010 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Der Energieausweis kann einem Mieter oder Käufer wichtige Details über die zu erwartenden Energiekosten eines Gebäudes verraten.

Vor einem Jahr wurde in Österreich der Energieausweis eingeführt: Jeder Hausbesitzer, der ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten will, muss das Dokument seit 1. Jänner 2009 verpflichtend vorlegen. Bei Neu-, Um- oder Zubauten sowie „umfassenden Sanierungen“ bestand schon vorher die Regelung, dass der Bauherr über einen solchen Ausweis verfügen muss.

Nicht die „Katze im Sack“ kaufen

Der Energieausweis ist etwa mit dem Typenschein eines Autos vergleichbar, weil er verschiedene Kennwerte eines Hauses oder einer Wohnung enthält. Unter anderem steht darin, welche Energiemenge man für Wärme (Heizwärmebedarf) und Warmwasser (Warmwasserwärmebedarf) von außen zuführen muss. Das Ziel ist unter anderem mehr Transparenz: Der zukünftige Mieter oder Käufer kann sich ein Bild davon machen, welche energiebezogenen Kosten auf ihn zukommen und kauft oder mietet nicht die „Katze im Sack“. Andererseits werden Bauherren bemüht sein, möglichst energieeffiziente Wohnräume zu schaffen – was wiederum der Umwelt zugute kommt.

Energiekennzahl

Obwohl die Berechnungsmodelle je nach Bundesland variieren, ist der wichtigste Kennwert in jedem Energieausweis enthalten: Der spezifische Heizwärmebedarf, der auch als „Energiekennzahl“ bezeichnet wird. Mit diesem Vergleichswert lässt sich die thermische Qualität einer Gebäudehülle beschreiben. Die Energiekennzahl besagt, wie viel Energie in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter für das Gebäude nötig sind. So lässt sich der jährliche Energiebedarf eines Gebäudes ausrechnen. „Die Werte im Ausweis stellen aber nicht den tatsächlichen Verbrauch sondern den Normverbrauch dar“, erklärt Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilientreuhänder (ÖVI). Wer etwa bei laufender Heizung die Fenster offen lasse, müsse naturgemäß mit höheren Energiekosten rechnen. „Der Ausweis gibt Auskunft über die bauphysikalische Qualität eines Gebäudes“, so der Experte.

Keine Verwaltungsstrafen

Den Energieausweis erhält man bei verschiedenen Unternehmen wie Architekten oder Ingenieurbüros, die je nach Bundesland variieren. Eine Liste der Aussteller findet sich im Internet unter www.energieausweis.at. Die Kosten können unterschiedlich hoch sein und sind mit dem Aussteller direkt zu verhandeln. Der Energieausweis ist für zehn Jahre gültig. Wird er nicht spätestens bei Vertragsabschluss vorgelegt, wird eine dem Alter und der Art des Gebäudes ensprechende Gesamtenergieeffizient angenommen. Strafen sind für die Nicht-Vorlegung des Ausweises aber nicht vorgesehen.