Dieser Artikel wurde am 2. Dezember 2008 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Wie sieht es eigentlich mit Ihrer Heizkostenabrechnung aus – wie funktioniert ihre Berechnung? Was Sie zum Thema…
Dieser Artikel wurde am 2. Dezember 2008 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Wie sieht es eigentlich mit Ihrer Heizkostenabrechnung aus – wie funktioniert ihre Berechnung?

Was Sie zum Thema Heizkostenabrechnung wissen sollten:
Heizkostenabrechnungen sind gesetzlich geregelt und gelten für alle Gebäude mit mindestens vier Nutzungsobjekten (Wohnungen oder Geschäftsräume), die durch eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage mit Energie versorgt werden. Eine wichtige Bedingung dabei ist, dass alle Beteiligten den Energieverbrauch beeinflussen können. Deshalb ist ein Messgerät zur Ermittlung der sogenannten Verbrauchsanteile jedes Einzelnen unbedingt notwendig. Aber was ist eigentlich mit „Energie“ gemeint?

Energie & Heizkostenabrechnung
Dieser Begriff beschreibt in Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung die Raumbeheizung und die Warmwasseraufbereitung. Fehlen beispielsweise die Vorrichtungen für die Verbrauchsermittlung, können Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer die Ausstattung bei Gericht einfordern. Dazu muss aber die Wirtschaftlichkeit einer solchen Ausstattung belegt werden: Die erwarteten Einsparungen von Energiekosten sollen nämlich mindestens zehn Prozent betragen und die Kosten der Verbrauchsermittlung und Ausstattung übersteigen, damit sich die Investition lohnt.

Quelle: Müller, Wenzel: Richtig heizen – wie Sie Kosten sparen; Gas, Strom, Öl, Holz, Sonne, Raumklima, Gesundheit, Ökologie. Wien 1998 Seite 119-123