Dieser Artikel wurde am 2. Dezember 2008 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz – es gibt viele Wege, wie Sie in Sachen Heizung rechtlich auf der sicheren…
Dieser Artikel wurde am 2. Dezember 2008 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz – es gibt viele Wege, wie Sie in Sachen Heizung rechtlich auf der sicheren Seite unterwegs sind.

Achtung: Unterschiede!
Wussten Sie, dass es zwischen Gewährleistung und Garantie große Unterschiede gibt?
Die Garantie ist sehr einfach zu erklären: Es handelt sich um eine freiwillige, vertragliche Zusage des Herstellers, für Mängel aufzukommen. Die Garantieleistung kann nur unter Vorweisen des Kaufvertrags und der Garantie-Urkunde in Anspruch genommen werden.
Und die Gewährleistung? Sie ist vom Gesetzgeber genau festgelegt. Wenn eine Ware mangelhaft ist, kann man entweder eine Wandlung, Verbesserung oder Preisminderung verlangen.

Die kleine Begriffskunde

Im Zuge der Gewährleistung gibt es verschiedene Maßnahmen, um mit defizitärer Ware umzugehen.

Bei der „Verbesserung“ wird die mangelhafte Ware repariert oder ausgetauscht – das kann beim gleichen Unternehmen geschehen. Wenn man sich an ein anderes Unternehmen wendet, liegt die Zahlungspflicht trotzdem immer beim gewährleistungspflichtigen Unternehmen.

Wieder anders verhält sich die „Wandlung“. Hier wird der Vertrag aufgehoben und jeder Vertragspartner gibt das bereits Erhaltene zurück.

Die „Preisminderung“ tritt bei unwesentlichen, unbehebbaren Mängeln in Kraft. Allerdings kann die angemessene Höhe meist nur ein Sachverständiger ermitteln.
In die Liste der Möglichkeiten reiht sich auch der Schadenersatz. Um ihn geltend zu machen, ist es notwendig, ein Verschulden des Unternehmens nachzuweisen. Sie sollten auch bedenken, dass bei Schadensersatzforderungen eine dreijährige Frist besteht.

So kommen Sie zu Ihrem Recht
Mangelhafte Produkte sind selbst in den besten Produktionsstätten vertreten, aber was passiert eigentlich, wenn der Fehler weiteren Schaden verursacht? „Produkthaftung“ ist der richtige Ausdruck dafür: Nicht die Produktmängel stehen im Vordergrund, sondern die möglichen Folgeschäden. Sollte Ihnen diese Beschreibung bekannt vorkommen, gibt es natürlich auch Tipps für Betroffene: Für einen Schaden im Bereich der Produkthaftung sollte man unbedingt Beweise für einen möglichen Prozess sichern. Außerdem haben Geschädigte drei Jahre Zeit, um Ersatzansprüche zu stellen beziehungsweise einzuklagen.

Quelle: Müller, Wenzel: Richtig heizen – wie Sie Kosten sparen; Gas, Strom, Öl, Holz, Sonne, Raumklima, Gesundheit, Ökologie. Wien 1998 Seite 113-118