Dieser Artikel wurde am 2. Dezember 2008 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Wissen Sie eigentlich über Kostenvoranschläge Bescheid? Kennen Sie die Rücktrittsfristen bei Verträgen? Sind Sie über Ihr persönliches…
Dieser Artikel wurde am 2. Dezember 2008 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Wissen Sie eigentlich über Kostenvoranschläge Bescheid? Kennen Sie die Rücktrittsfristen bei Verträgen? Sind Sie über Ihr persönliches Recht im Bilde?

Kostenvoranschlag in zwei Varianten
Welche Lösung ist für Sie die Beste? Ein Kostenvoranschlag umfasst im Allgemeinen eine genaue Aufstellung der Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten – in dieser Angelegenheit macht nur eine schriftliche Festlegung Sinn. Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Kostenvoranschlägen: der verbindliche und der unverbindliche Kostenvoranschlag. Beim Verbindlichen wird eine Obergrenze des Entgeltes garantiert, auch wenn sich der Unternehmer rechnerisch irren sollte oder unerwartete Kostensteigerungen auftreten. Beim unverbindlichen Kostenvoranschlag wiederum können Mehrkosten entstehen, sofern sie sachlich begründbar und unvermeidbar sind. Wenn die Überschreitung der Kostengrenze jedoch mehr als zehn bis fünfzehn Prozent beträgt, ist der Unternehmer verpflichtet, den Kunden zu informieren und die Arbeit einstweilen einzustellen.

Gebrochene Versprechen, gekündigte Verträge
Falls Ihnen mehr versprochen wird, als dann tatsächlich eingehalten werden kann, können Sie sich zur Wehr setzen. Wenn beispielsweise ein Unternehmer bestimmte Abmachungen nicht einhält, können Sie binnen einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Genau genommen ist es sogar notwendig, dass der Unternehmer Sie über das Rücktrittsrecht aufklärt, denn wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, verlängert sich für Sie die Rücktrittsfrist.

Quelle: Müller, Wenzel: Richtig heizen – wie Sie Kosten sparen; Gas, Strom, Öl, Holz, Sonne, Raumklima, Gesundheit, Ökologie. Wien 1998 Seite 113-118