Wer sich durch Wien bewegt, sieht sie seit letztem Herbst an jeder Straßenecke: E-Scooter zum Ausleihen.
Dieser Artikel wurde am 8. April 2019 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Wer sich durch Wien bewegt, sieht sie seit letztem Herbst an jeder Straßenecke: E-Scooter, die E-Roller zum Ausleihen. Die einen sind begeistert von der neu entdecken Fortbewegungsart, die anderen etwas gestresst durch die große Anzahl. Was muss man beachten, wenn man mit diesen Zweirädern der anderen Art unterwegs sein will?

 

Welche Vorteile haben die E-Scooter in der Stadt?

Die elektrisch betriebenen Tretroller sollen zukünftig vermehrt kurze Autostrecken ersetzen oder etwas längere Fußwege verkürzen. Junge und ältere Menschen erfreuen sich an dieser praktischen Mobilitätsalternative, wie eine Studie des AIT feststellt, und sie wird daher auch in Zukunft vermehrt eingesetzt werden. Die verfügbaren Leihsysteme in der Stadt ermöglichen das Abstellen an jeder Ecke und sind daher sehr flexibel einsetzbar.

Das führt uns natürlich gleich zur nächsten Frage:

 

Wie funktionieren die Leihsysteme?

In Wien gibt es momentan drei Anbieter: Bird, Lime und Tier. Mittels App findet man verfügbare Leihgeräte in seiner Nähe, kann sie ausleihen und am Ziel wie ein Fahrrad abstellen. Die Anbieter versuchen es besser zu machen als die E-Bike-Sharing-Systeme und sammeln die E-Scooter über die Nacht (21:00-07:00) ein, um Vandalismus und Beschwerden vorzugreifen. Die User können die E-Scooter auch selbst mit nach Hause nehmen und aufladen, wenn sie sich dafür anmelden. Dabei verdienen sie Geld und die E-Scooter sind frisch geladen am nächsten Tag wieder einsatzfähig.  

 

Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?

Die vielen Vergleiche mit dem Fahrrad kommen nicht von irgendwoher, da in Wien die E-Scooter rechtlich wie Fahrräder behandelt werden. Das bedeutet die bis zu 25 km/h schnellen E-Roller dürfen auf der Straße und Fahrradwegen unterwegs sein, allerdings nicht am Gehsteig (Quelle). Die Benutzerinnen und Benutzer dürfen ebenso gegen gekennzeichnete Einbahnen fahren und müssen allerdings auch dem Handyverbot Folge leisten. Laut der Wiener Zeitung sollen diese Regelungen ab dem 1. Juni 2019 in ganz Österreich gelten, wenn dem vorliegenden Entwurf zur 31. StVO-Novelle im Parlament zugestimmt wird.  

 

Es sieht also alles danach aus, als würden die E-Scooter für längere Zeit zum Stadtbild gehören. Was sind Ihre Gedanken zu dieser Mobilitätsalternative in der Stadt?

 

Quelle: Der Standard, Trending Topic – Bird, Trending Topic – Lime, Trending Topic – Tier, BMVIT, Wiener Zeitung

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