Auch 40 Jahre nach Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) werden immer noch geschützte Arten als Reise-Souvenirs aus dem Urlaub mitgebracht. Korallen, Elfenbeinprodukte oder sogar lebendige Schildkröten – von den 70.000 vom Zoll beschlagnahmten Gegenstände im letzten Jahr waren 90 Prozent geschützte Arten oder daraus hergestellte Erzeugnisse, die von Touristen als Reise-Souvenirs mitgebracht wurden. Oft wird angegeben, von dem jeweiligen Verbot nichts gewusst zu haben. Dabei gibt es mittlerweile zahlreiche Plattformen und sogar bequeme Handy-Apps, mit denen man sich über verbotene Souvenirs informieren kann.
Beschlagnahmungen von Reise-Souvenirs
Das CITES regelt seit Anfang der 70er den internationalen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen. Grenzüberschreitende Transporte geschützter Arten und aus ihnen erzeugte Produkte werden dabei unabhängig vom privaten oder kommerziellen Gebrauch überwacht. Im Sinne des Artenschutzes versucht man dabei, vor allem den illegalen Handel mit geschützten Arten einzudämmen.
In vielen beliebten Touristen-Ländern lässt sich damit immer noch Geld verdienen, besonders mit exotischen Reise-Souvenirs. Manche Händler bieten ihren Kunden zur Ware gleichzeitig eine Ausfuhrbescheinigung zum Kauf an. Hier sollte man besonders vorsichtig sein, zumal diese Bescheinigung einem nichts bringt, denn nur von Behörden ausgestellte Ausfuhrbescheinigungen (des Urlaubs- oder Heimatlandes) werden am Zoll akzeptiert. Hat man keine behördliche Genehmigung, werden die Reise-Souvenirs beschlagnahmt. In dem Falle muss man mit einer Geldbuße, in manchen Ländern sogar mit Freiheitsstrafe rechnen.
Vorsicht bei tierischen und pflanzlichen Souvenirs
Typische Reise-Souvenirs, die einen in die Schwierigkeiten bringen können, sind beispielsweise Korallen, Kakteen, Orchideen, Muschel- und Schneckenarten oder Produkte aus Krokodil- oder Schlangenleder, zudem Erzeugnisse aus Fellen, Elfenbein oder Schildplatt. Beliebter werden leider Gottes auch lebendige Tiere oder Produkte der traditionellen chinesischen Medizin, für die viele gefährdete Arten verwendet werden. Dabei muss es sich nicht nur um käuflich erworbene Ware handeln. Beim Strandspaziergang oder dem Streifzug durch den Wald sollte man vom Sammeln von Muscheln und Pflanzen absehen.
Wer sich trotz alledem ein exotisches Reise-Souvenir zulegen möchte, der sollte sich eingehend darüber informieren, welche Arten geschützt sind und wo man besonders vorsichtig sein sollte. Informationen erhält man beispielsweise über folgende Medien:
Websites:
- www.zoll.de
- www.wisia.de (Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz)
- www.artenschutz-online.de (gemeinsame Seite der Bundeszollverwaltung und des Bundesamtes für Naturschutz)
- www.cites.org (offizieller Internetauftritt des internationalen Artenschutzabkommens)
App:
Bequem geht es auch über die Artenschutz-App „Zoll und Reise“, die auch ohne Internetverbindung funktioniert. Hier spuckt die Reiseland-Suche aus, welche exotischen Reise-Souvenirs man besser liegen lässt. Erhältlich unter:
- Apple: https://itunes.apple.com/de/app/zoll-und-reise/id536214349
- Google: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.init.zollapp
Der WWF-Souvenirführer zum Download:
http://www.wwf.de/aktiv-werden/tipps-fuer-den-alltag/umweltvertraeglich-reisen/wwf-souvenirfuehrer/
Quellen:
Bundesamt für Naturschutz: Hendricks warnt vor verbotenen Urlaubs-Souvenirs. 25.06.2015. http://www.bfn.de/0401_2015.html?&cHash=02500a69537650daa13ad90e15db1a08&tx_ttnews%5Btt_news%5D=5490 (zuletzt aufgerufen: 24.07.15).
WWF: Tierische Souvenirs. http://www.wwf.de/themen-projekte/weitere-artenschutzthemen/handel-und-nutzung/toedliche-andenken/ (zuletzt aufgerufen: 24.07.2015).
Internationaler Tierschutz-Fond: Was bringen Sie denn mit? http://www.ifaw.org/sites/default/files/IFAW%20Information%20für%20Taucher%20-%20Kein%20Tier%20als%20Urlaubssouvenir.pdf (zuletzt aufgerufen: 24.07.2015).
Bildnachweise:
Titel: stockphoto-graf/fotolia.com