Bundesförderung – Sanierungsscheck 2015

Für thermische Sanierungen an Ein- und Mehrfamilienhäusern, die älter als 20 Jahre sind, werden auch in diesem Jahr wieder öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Von den förderungsfähigen Kosten werden maximal 30 Prozent in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses rückerstattet. Bedingung ist die Ausführung durch befugte Firmen, reine Materialrechnungen werden nicht anerkannt.

Die Unterscheidung der umfassenden Sanierung nach „klima:aktiv“-Standard oder nach „gutem Standard“ wird beibehalten. Dabei sind Grenzwerte für den Heizwärmebedarf einzuhalten, die vom Oberflächen/Volumen-Verhältnis des Gebäudes abhängig sind.
Die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen und der Einbau von Holz- oder Holz/Alufenstern werden mit einer Erhöhung der Fördersumme belohnt. Auch für die Erstellung des (für die Antragstellung erforderlichen) Energieausweises gibt es einen Zuschlag.

Die jeweilige Förderhöhe ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Maßnahme Förderhöhe
Umfassende Sanierung „klima:aktiv“ € 6.000,-
Umfassende Sanierung „guter Standard“ € 5.000,-
Teilsanierung 30% € 3.000,-
Teilsanierung 20% € 2.000,-
Einzelbaumaßnahme (Oberste Geschoßdecke, Dach); Tausch der Fenster und Außentüren € 2.000,-
Umstellung Wärmeerzeugungssystem € 2.000,-

Zuschläge
– € 500,- für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen
– € 500,- beim Einbau von zumindest 75% Holz- oder Holz/Alufenstern
– bis zu € 300,- für den Energieausweis

Die Förderkriterien im Detail:

  • Umfassende Sanierung nach „klima:aktiv Standard“: Senkung des Heizwärmebedarfs (HWB) auf maximal 50 kWh pro Quadratmeter und Jahr bzw. 30 kWh pro Quadratmeter und Jahr (abhängig vom Oberflächen/Volumen-Verhältnis des Gebäudes, siehe Grenzwerttabelle)
  • Umfassende Sanierung nach „gutem Standard“: Senkung des Heizwärmebedarfs (HWB) auf maximal 75 kWh pro Quadratmeter und Jahr bzw. 35 kWh pro Quadratmeter und Jahr (abhängig vom Oberflächen/Volumen-Verhältnis des Gebäudes, siehe Grenzwerttabelle)
  • bei Teilsanierung: Senkung des HWB um mindestens 20 bzw. 30 Prozent
  • Einzelbaumaßnahmen: Dämmung der Obersten Geschoßdecke bzw. des Dachs mit mindestens 16 cm Dämmstoff (maximaler U-Wert 0,20 W/m²K)
  • Tausch von zumindest 80 Prozent der bestehenden Fenster und Außentüren mit einem maximalen U-Wert von 1,2 W/m²K

Umstellung des Wärmeerzeugungssystems

Um diesen zusätzlichen Förderbeitrag zu erhalten, muss das Gebäude entweder bereits einem guten Standard entsprechen oder gleichzeitig eine förderungsfähige Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden. Neu ist, dass bei Solaranlagen auch Anlagen zur Warmwasserbereitung gefördert werden.

Die Kriterien für die verschiedenen Varianten:

  • Solarkollektoren müssen der „Solar-Keymark-Richtlinie“ (siehe Liste) entsprechen und
    – bei Warmwasserbereitung mindestens 4 m²,
    – bei Heizungsunterstützung mindestens 15 m2 Bruttokollektorfläche aufweisen
  • Holzzentralheizungsgeräte mit höchstens 50 kW Leistung, welche die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 erfüllen (die Liste der förderungsfähigen Heizkessel gibt es hier)
  • Wärmepumpen müssen nach den EU-Umweltzeichenkriterien (EU Ecolabel) zertifiziert sein, eine Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen gibt es hier
  • Bei Nah-oder Fernwärmeanschluss muss der Anteil der biogenen Brennstoffe angegeben werden, die Anlagenteile müssen sich im Eigentum des Antragstellers/der Antragstellerin befinden

Schritte zur Förderung

    • Beratunggibt’s in der Wien Energie Beratungswelt Spittelau, Tel. (01) 58 200

 

    • Erstellung des EnergieausweisesBei Einzelbaumaßnahmen genügt der Energieausweis vom Bestandsgebäude.

 

    • AntragstellungFörderanträge müssen vor Beginn der Baumaßnahmen im Zeitraum vom 02.03.2015 bis zum 31.12.2015 bei den Bausparkassen eingereicht werden. Erforderlich sind folgende Unterlagen:

– Vollständig ausgefüllter Förderungsantrag
– Meldezettel
– bei Zweifamilienhäusern. Grundbuchauszug oder Bestandsplan
– Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen
– Bei denkmalgeschützten Gebäuden: Bestätigung des Bundesdenkmalamtes

  • EndabrechnungNach der Umsetzung der Maßnahmen ist das ausgefüllte Endabrechnungsformular inklusive aller erforderlichen Unterlagen bis längstens 31.3.2017 an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, zu übermitteln. Eventuelle Abweichungen der ursprünglich geplanten Maßnahmen sind im Formular darzustellen und vom Aussteller des Energieausweises zu bestätigen.

Den Link zum Sanierungsscheck 2015 finden Sie hier. Die Kombination mit einer Landesförderung ist möglich.