Slowenien ist seit kurzem das erste Land in der EU, in dem dieses Recht auch in der Verfassung festgeschrieben ist.
Dieser Artikel wurde am 13. April 2017 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Vor ein paar Jahren wurde eine Resolution bei der UNO eingebracht und auch anerkannt, in dieser Resolution ist das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser als grundlegendes Menschenrecht festgeschrieben. Resolutionen sind aber nicht bindend und somit auch nicht einklagbar. In der EU gibt es mehrere Initiativen, die die Mitgliedsstaaten dazu auffordern, das Recht auf Wasser in die Verfassung aufzunehmen. Slowenien ist seit kurzem das erste EU-Land, dass diese Forderung umgesetzt hat.

In Slowenien ist der Zugang zu sauberem Trinkwasser somit ein Recht aller Staatsbürger, Wasser darf nicht kommerzialisiert werden. Im Parlament wurde diese Verfassungsänderung mit 64 von 90 Stimmen angenommen. Es gab keine Gegenstimmen, doch die Mitte-Rechts-Partei SDS, Slowenische Demokratische Partei, hat sich der Abstimmung enthalten, da man meint es ginge dabei nur um Stimmenfang der Mitte-Links-Partei von Premierminister Miro Cerar. Cerar hatte die Abgeordneten dazu gedrängt, den Vorschlag anzunehmen, den Wasser sei das flüssige Gold des 21. Jahrhunderts und das Recht der Bevölkerung auf dieses Gut müsse deshalb gesetzlich geschützt werden.

Das gebirgige, zur Hälfte mit Wald bedeckte Land Slowenien, ist reich an Wasser mit sehr guter Qualität. Damit dieses Gut, das vom Staat verwaltet wird, auch in Zukunft vor dem Zugriff internationaler Konzerne geschützt wird, sah Cerar die Verfassungsänderung als notwendigen Schritt.

Auch in Österreich haben wir Wasser von sehr hoher Qualität und das flüssige Gold ist in ausreichender Menge vorhanden. Verschiedene Gesetze und Verordnungen zielen darauf ab, die Wasserqualität zu schützen, doch der Schutz vor Kommerzialisierung wurde bisher nicht in die österreichische Gesetzgebung aufgenommen. Viele Stimmen fordern aber auch hierzulande, dass man dem Vorbild Sloweniens folgen sollte, denn auch das österreichische Wasser darf nicht zur Handelsware werden, sondern muss auch in Zukunft den Bürger zur Verfügung stehen.

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