Soda - Waffe im Kampf gegen den Schimmel
Soda - Waffe im Kampf gegen den Schimmel
Dieser Artikel wurde am 12. Januar 2012 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Er kommt in den besten Häusern vor: Schimmel. Wenn es so weit ist, gilt es zunächst, den…
Dieser Artikel wurde am 12. Januar 2012 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Er kommt in den besten Häusern vor: Schimmel. Wenn es so weit ist, gilt es zunächst, den ungebetenen Hausgast möglichst schnell und möglichst schonend für Mensch und Tier loszuwerden.

Schimmel ist schädlich und hat in Haus und Wohnung nichts verloren. Das Problem aufzuschieben hat auch keinen Sinn, besser wird es von selbst nicht. Es heißt also: handeln.

Erste Hilfe gegen Schimmel

Der erste Griff geht zum Küchenschwamm. Die Hausmittel, mit denen man den Schimmel zunächst in seine Schranken weisen kann, sind etwa

Beide Mittel sind in Drogerien erhältlich.

Tupfen Sie die betroffenen Stellen mehrmals mit einem der beiden Mittel ab.
Vorsicht: Den Schimmel auf keinen Fall mit einer Bürste abkratzen!
Achten Sie auch auf eine gute Durchlüftung und tragen Sie eine Staubschutzmaske, denn bei der Behandlung des Schimmels werden Schimmelsporen freigesetzt.

Durch diese erste Behandlung wird aber nur der bereits sichtbare Befall bekämpft. Der Schimmel kommt wieder. Es sei denn, man schützt sich langfristig.

Langfristiger Schutz vor Schimmel

Längerfristig könnte ein Anstrich mit Kalkfarbe Abhilfe schaffen – Schimmel kann auf basischen Untergründen nicht so schnell Fuß fassen. Außerdem bewirkt die Kalkfarbe, dass die Fähigkeit zur Feuchtigkeitsregulierung des Putzes verbessert wird.
Eine weitere Möglichkeit: Die Verwendung eines Anstrichsystems mit hoher Porosität. Dieses wird in einer ca. 1,5 mm dicken Schicht aufgetragen, enthält jedoch oft geringe Mengen an Fungiziden.

Sanierung bei schweren Schäden

Bei schwerwiegenden Schäden muss auf Kosten des Hausbesitzers die Sanierung vorgenommen werden. Achtung! Diese Kosten können auf dem Regressweg vom Wohnungsnutzer eingefordert werden.

Was ist eine schwerwiegende Schädigung?
Sie ist gegeben, wenn der Putz abgeschlagen werden muss.
Diese Arbeit sollte unbedingt von eigens geschulten Personen durchgeführt werden. Die „Versuchsanstalt für Akustik und Bauphysik“ am TGM sowie das Normungsinstitut bieten entsprechende Schulungen für Schimmelexperten an.

Ursachen bekämpfen

Die bisher erklärten Maßnahmen behandeln fast ausschließlich die Symptome, aber nicht die Ursachen. Diese müssen jedoch unbedingt behoben werden, um eine dauerhafte Lösung zu erzielen – etwa durch:

• Behebung von Leitungs- und Bauschäden.
• Trockenlegung von Mauerwerk.
• Neubaufeuchte mit Kondensationstrocknungsanlagen
austrocknen.
• Verringerung der Luftfeuchtigkeit.
• Vermehrte Lüftung.
• Angepasste Einrichtung.
• Erhöhung der Feuchtigkeitsregulierungsfähigkeit der
Umschließungsflächen.
• Verbesserung der Wärmedämmung.
• Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Schimmel muss Sie nicht teuer kommen:
Fordern Sie ruhig Ihr Recht ein, wenn Ihre Wohnung von Schimmel befallen ist. Denn Schimmel kann als Wohnwertminderung gelten und daher zu einer Herabsetzung der Miete führen sowie eine thermische Sanierung der Wohnung auf Kosten des Vermieters notwendig machen. Meist ist der Gang vor den Richter unerlässlich – entsprechende Gutachten sind dafür erforderlich.
In vielen Fällen ist auch nicht die Bausubstanz schuld, sondern das Lüftungsverhalten.

Eine kostenlose Erstberatung, Modelle zur Veranschaulichung der Problematik sowie den Verleih von Messgeräten zur Eingrenzung von Ursachen finden Sie auch im Wien Energie-Haus.

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