Dieser Artikel wurde am 15. September 2011 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Ab 1. Jänner 2012 wird das Energieausweis-Vorlage-Gesetzt verschärft. Das Justizministerium hat einen Entwurf für einen neuen Gesetzestext…
Dieser Artikel wurde am 15. September 2011 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Ab 1. Jänner 2012 wird das Energieausweis-Vorlage-Gesetzt verschärft. Das Justizministerium hat einen Entwurf für einen neuen Gesetzestext zur Begutachtung geschickt.

Hintergrund: Das Ministerium möchte die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umsetzen – und zugleich dem oft gehörten Vorwurf entgegentreten, das Gesetz sei “zahnlos”. Mit der Neufassung des Gesetzes sollen Verkäufer und Vermieter künftig verpflichtet werden, bereits in Verkaufs- oder Vermietungsinseraten die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Objektes anzugeben, warnt Rockwool im aktuellen Newsletter.

Kein Unterschied zwischen Unternehmern und Privaten

Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 1.450 Euro rechnen. Die im Gesetz geregelten Verpflichtungen gelten in der Neufassung für alle Verkäufer und Vermieter. Es wird kein Unterschied mehr zwischen Unternehmern und Privaten gemacht.

Zusätzlich sollen künftig bundesweit einheitliche Ausnahmeregeln für bestimmte Gebäudekategorien gelten. Die Begutachtungsfrist endet bereits am 30. September, das neue Gesetz soll dann mit 1. Jänner 2012 in Kraft treten. Ab
diesem Zeitpunkt müssen Inserate also die entsprechenden Informationen beinhalten. Das bisher geltende Energieausweis-Vorlage-Gesetz aus dem Jahr 2006 soll aufgehoben werden.

Den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Website des Justizministeriums zur Ansicht.