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Mit 26. September 2015 wird in Österreich eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Dieser Artikel wurde am 29. September 2015 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Die „Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produkte“ hat zum Ziel, die Effizienz von Heizgeräten und -systemen zu erhöhen, ähnlich wie das etwa bei Haushaltsgeräten oder Leuchtmitteln schon passiert ist. Damit müssen nun auch neue Heizungsanlagen mit einem Effizienzlabel gekennzeichnet sein und Mindestanforderungen in Bezug auf Effizienz erfüllen.

Das betrifft vor allem viele Gasheizgeräte. Die jetzt noch üblichen und weit verbreiteten Heizwertgeräte erreichen höchstens Effizienzklasse C und werden in Zukunft nur mehr in Ausnahmefällen erlaubt sein (s. unten).

EnergieeffizienzlabelBeispiel Energieeffizienzlabel für Heizungen. Quelle: Rotex.com

Die (Brennwert)technik macht den Unterschied

In allen anderen Fällen wird ein Gasbrennwertgerät eingebaut. Diese Geräte erreichen durch die Brennwerttechnik den geforderten Mindestwirkungsgrad von 86 Prozent. Dabei wird die im Abgas enthaltene Wärme durch Kondensation des bei der Verbrennung entstehenden Wasserdampfes zurückgewonnen (s. Schema). Dieses Kondensat muss in den Kanal abgeleitet werden und, um langfristig Schäden am Kamin zu vermeiden, in den Kamin ein feuchtebeständiges Rohr eingezogen werden. Die Abgastemperatur liegt dann statt bei über 100 °C nur noch bei ca. 60 °C.

BrennwertkesselQuelle: Rosteck.org

Neben der höheren Effizienz (und damit niedrigeren Betriebskosten) hat dieses System den Vorteil, dass die Verbrennungsluft von außen und nicht mehr vom Aufstellraum zugeführt wird. Damit ist die Gefahr von Unfällen durch Abgase (Kohlenmonoxid!) ausgeschlossen.

Was bedeutet das nun in der Praxis?

Solange bestehende Geräte funktionieren, können sie in Betrieb bleiben, auch Reparaturen dürfen weiterhin durchgeführt werden.

Wenn Heizgeräte von mehreren Wohneinheiten an einen gemeinsamen Kamin angeschlossen sind (Mehrfachbelegung – Sammelkamin), gilt die Verpflichtung, ein Brennwertgerät einzubauen, nicht und es können auch nach dem 26.09.2015 noch Heizwertgeräte installiert werden. Darüber hinaus dürfen auch alle Geräte und Systeme, die sich noch in den Lagern befinden, verkauft und installiert werden, vorausgesetzt sie haben einen Mindestwirkungsgrad von 75 Prozent.

In allen Fällen, wo nun tatsächlich der Einbau eines Gasbrennwertgerätes erfolgt, gibt es für alle Wien Energie KundInnen im Rahmen der „Effizienz für mich“-Kampagne von Wien Energie noch bis 31.12.2015 eine Förderung in Höhe von € 400,-. Einfach mit der Rechnung und der Montagebestätigung in die Wien Energie-Welt Spittelau kommen!

Dort gibt’s wie gewohnt auch Beratung zum Thema:

Wien Energie-Welt Spittelau

Spittelauer Lände 45
1090 Wien
Tel.: 01/58 200
E-Mail: energieberatung@wienenergie.at
www.wienenergie.at