Nachdem es in Wien in den letzten Jahren relativ wenig Landesförderungen für alternative Heizungsanlagen gab, tut sich seit 2016 wieder mehr auf diesem Gebiet.
Sowohl für Solarthermie-Anlagen als auch für Wärmepumpen gibt es finanzielle Anreize, diese Förderaktionen läuft von 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2021. Einreichstelle ist die MA 25, Maria-Restituta-Platz 1, 1200 Wien.
Errichtung einer solarthermischen Anlage
Die Kosten für thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung bzw. zur teilsolaren Raumheizung werden mit einem Direktzuschuss gefördert. Die Solarkollektoren müssen das “Austria Solar Gütesiegel” oder zumindest “Solar Keymark” aufweisen. Es gibt zwei Förderungsschienen:
Förderungsschiene A: Die Errichtung erfolgt als Nachrüstung auf einem bestehenden Gebäude, welches nicht gerade saniert wird. Hier gelten folgende Fördervoraussetzungen:
Ein bis zwei Wohneinheiten | |||
Auslegung | Kollektorfläche | Speichergröße | Förderung |
---|---|---|---|
Warmwasser | > 5 m² | > 300 l | 1.000,- Sockelbetrag + 70,-/m² Nutzfläche, jedoch max. 25 % |
Warmwasser mit Heizungsunterstützung | > 10 m² | > 800 l | 1.000,- Sockelbetrag + 100,-/m² Nutzfläche, jedoch max. 35 % |
Ab drei Wohneinheiten | Förderung |
3-5 WE | € 750,- pro WE |
6-10 WE | € 600,- pro WE |
11-15 WE | € 550,- pro WE |
16-20 WE | € 500,- pro WE |
Ab 21 WE | € 450,- pro WE |
Förderungsschiene B: Die Errichtung erfolgt im Zuge eines Neubaus oder einer umfassenden Gebäudesanierung.
Dafür beträgt die Förderhöhe:
Für Einfamilienhäuser | € 2.200,- |
Für Zweifamilienhäuser | € 3.100,- |
Ab drei Wohneinheiten | € 650,- pro WE |
Bonus bei Erhöhung des solaren Deckungsgrades auf mind. ein Drittel: | |
Für Einfamilienhäuser | € 3.100,- |
Für Zweifamilienhäuser | € 4.400,- |
Ab drei Wohneinheiten | € 800,- pro WE |
Einzureichen sind das ausgefüllte Antragsformular sowie folgende Unterlagen:
- Originalrechnungen und -zahlungsbelege
- bei Förderungsschiene B: Nachweis der solaren Deckung
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Montage und Inbetriebnahme, Verwendung fachgerechter Komponenten
- Zustimmungserklärung des Eigentümers bzw. der Miteigentümer bei Mehrfamilienwohnhäusern
- Falls erforderlich: Baubewilligung
Installation einer Wärmepumpe
Für die Neuerrichtung von Wärmepumpenanlagen im Neubau sowie im Gebäudebestand wird ein Direktzuschuss gewährt. Die Förderhöhen richten sich nach der Nennwärmeleistung, es gibt dafür verschiedene Berechnungsmodelle:
Art der Wärmepumpe | Leistung | Höhe des Direktzuschusses € |
---|---|---|
Luft/Wasser | bis 15 kW 15-30 kW |
2.500 2.500 + (Leistung – 15) * 60 |
Sole/Wasser ausgenommen Tiefsonden | bis 15 kW über 15 kW |
4.500 4.500 + (Leistung – 15) * 80 |
Sole/Wasser mit Tiefsonden | bis 15kW ab 15 kW |
7.500 7.500 + (Leistung – 15) * 600 |
Wasser/Wasser | bis 15 kW ab 15kW |
6.000 6.000 + (Leistung – 15) * 180 |
Fotocredit: Wien Energie/Ian Ehm
Einzureichen sind das ausgefüllte Antragsformular sowie folgende Unterlagen:
- Ausweis des Antragstellers oder Firmenbuchauszug bei juristischen Personen
- Grundbuchabschrift, Baurechtsvertrag bzw. Pachtvertrag
- Baubewilligungsbescheid
- Technische Unterlagen zur Wärmepumpe (Datenblatt, technische Beschreibung)
- Nachweis über die Leistungszahl (COP)
- Bei Neubauten: Kopie des Bauansuchens oder Baubewilligungsbescheid der MA 37
Zusätzlich bei Erdwärmepumpen mit Vertikalkollektoren und bei Wasser/Wasser Wärmepumpen:
- Wasserrechtliche Bewilligung der MA 58
Weitere Details sind hier nachzulesen.
An dieser Stelle soll noch der Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten in Wien Platz haben, so die Förderung für eine Dach-, Innenhof- und Fassadenbegrünung oder auch der behindertengerechte Umbau von Wohnungen und Eigenheimen.
Wien Energie-Welt Spittelau
Spittelauer Lände 45
1090 Wien
Tel.: 0800 500 770
E-Mail: energieberatung@wienenergie.at
www.wienenergie.at
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