Dieser Artikel wurde am 1. Juli 2011 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Wie kommt man zu einer Solaranlage für Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung? In Teil 1 der Serie haben wir…
Dieser Artikel wurde am 1. Juli 2011 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Wie kommt man zu einer Solaranlage für Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung? In Teil 1 der Serie haben wir die Hintergründe beleuchtet, in Teil 2 waren die Punkte Vorbereitung und Planung dran. Jetzt geht es an die konkrete Durchführung.

Der aktuelle Stand: Die Größe der Anlage ist entschieden, die Planung abgeschlossen und die Entscheidung für ein Angebot gefallen. Wie geht es jetzt weiter?

Baurechtliche Angelegenheiten klären:

  • Eine Baugenehmigung ist in Wien außerhalb von Schutzzonen nicht nötig, es sei denn, es würde sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handeln. In NÖ ist grundsätzlich eine Bauanzeige erforderlich.

Ausführung der Montagearbeiten
Qualitätssicherung

  • Schriftliches Abnahmeprotokolls bei der Anlagenübergabe
  • Wartungsvertrag abschließen (Muster)
  • Ertragskontrolle durch Wärmemengenzähler

Förderung und steuerliche Abschreibung

  • Bund:
    • Für gewerbliche Anlagen können bis zu 35 % der förderfähigen Kosten rückerstattet werden. Nähere Informationen sowie den Link zur Antragstellung finden Sie hier.
    • Die Anschaffung von thermischen Solaranlagen kann steuerlich als Sonderausgabe in der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden
  • Land:
  • Wien: Es gibt drei Förderungsschienen:
    • Nachträglicher Einbau einer Solarthermie-Anlage entweder nur für Warmwasser oder mit Heizungsunterstützung
    • Einbau einer Solarthermie-Anlage im Zuge einer Neuerrichtung oder umfassenden Sanierung eines Gebäudes, die Förderhöhe ist abhängig vom solaren Deckungsgrad (30 % bzw. 40 %)
    • Einbau einer Solarthermie-Anlage in Kombination mit einer Wärmepumpe
    • Die Förderhöhe ist außerdem abhängig davon, ob das Gebäude ein Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus ist. Die Einreichung ist bis Jahresende 2015 möglich. Eine Kombination mit einer Sanierungsförderung ist nicht möglich. Weitere Informationen sowie den Link zur Antragstellung finden Sie hier.
  • NÖ: Im Zuge der Neuerrichtung bzw. Sanierung eines Eigenheimes gibt es über das Punktesystem der Wohnbauförderung zusätzliche Punkte für den Einbau einer Solarthermie-Anlage. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Gemeindeförderung – bei der Gemeinde nachfragen kann sich zusätzlich lohnen!

Solarwärme genießen!

Und:

Energieberatung im Wien Energie Haus in Anspruch nehmen!

 

Übrigens gibt es für alle Wien Energie-Kundinnen und Kunden, die im Zeitraum vom 01.10.2013 bis 31.09.2014 eine Solaranlage einbauen lassen, im Rahmen der Energie-Effizienzoffensive eine Vergütung von € 100,-. Einfach mit der Rechnung ins Wien Energie Haus kommen!

Schritt für Schritt zur thermischen Solaranlage: Teil 1
Schritt für Schritt zur thermischen Solaranlage: Teil 2

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