Das BMW i Vision AMBY schafft zwar 60 km/h, es muss dafür aber wie bei einem klassischen Elektrofahrrad in die Pedale getreten werden. Fotocredit: © BMW Group
Das BMW i Vision AMBY schafft zwar 60 km/h, es muss dafür aber wie bei einem klassischen Elektrofahrrad in die Pedale getreten werden. Fotocredit: © BMW Group
Vergangenes Jahr hat BMW mit dem i Vision AMBY ein Konzept-E-Bike vorgestellt, das in drei verschiedenen Geschwindigkeitsstufen moderate bis schnelle Fortbewegung ermöglicht. Die rechtliche Situation dazu ist ungeklärt.
Dieser Artikel wurde am 28. März 2022 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

BMW hat vergangenes Jahr auf der IAA Mobilität in München gleich zwei neue E-Bikes vorgestellt, die wir uns heute näher mit euch ansehen wollen. Spannenderweise haben beide Modelle die gleichen Leistungsdaten. Damit handelt es sich quasi um ein schnelles Elektrofahrrad und ein langsam fahrendes Elektromotorrad. Präsentiert wurden die elektrisch betriebenen Zweiräder von unterschiedlichen BMW-Abteilungen. Das kleine “i” macht dabei den großen Unterschied zwischen den beiden E-Bikes.

Beginnen wir mit dem „i Vision AMBY“. Obwohl es sich technisch gesehen in die Kategorie der Elektrofahrräder einordnen lässt, hat es mit anderen E-Bikes wenig gemeinsam. Auch wenn der Rahmen an andere High-End-E-Fahrrädern erinnert, scheint die Elektronik hingegen komplett maßgeschneidert zu sein. Dank eines extrem leistungsstarken Motors sowie einem 2.000-Wh-Akku sollen in der höchsten Einstellung nicht nur besonders hohe Geschwindigkeiten erreicht werden, sondern auch Reichweiten von bis zu 300 km in der niedrigsten Leistungsstufe ermöglicht werden. In diesem Modus schafft das E-Bike bis zu 25 km/h auf Radwegen. Es gibt aber noch zwei weitere Geschwindigkeitsstufen. 

BMW i Vision AMBY gilt laut StVo nicht als klassisches E-Bike

Der Antrieb ermöglicht auf innerstädtischen Straßen bis zu 45 km/h und erlaubt in der dritten Stufe sogar Höchstgeschwindigkeiten von 60 km/h auf mehrspurigen Straßen. In der dritten Stufe kommt man dafür laut BMW nur mehr gut 70 Kilometer weit. Aber Achtung: Der Höchstgeschwindigkeitsmodus lässt sich nicht mit unserer aktuellen Straßenverkehrsordnung für Elektrofahrräder vereinen. Denn E-Bikes sind verkehrsrechtlich herkömmlichen Fahrrädern gleichgestellt und dürfen damit eine maximale Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Die Zulassung für das Gefährt ist daher eine fragliche. „Da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein derartiges Fahrzeug mit modularem Geschwindigkeitskonzept noch nicht gibt, wollen die ,AMBY’-Visionsfahrzeuge ein Impuls für die Gesetzgebung sein, um derartige Möglichkeiten anzuregen“, heißt es dazu in einer Aussendung vom BMW. 

Noch ist die rechtliche Situation in der Straßenverkehrsordnung für Fahrzeuge wie das BMW i Vision AMBY nicht geklärt. Fotocredit: © BMW Group
Noch ist die rechtliche Situation in der Straßenverkehrsordnung für Fahrzeuge wie das BMW i Vision AMBY nicht geklärt. Fotocredit: © BMW Group

Vision AMBY gibt es auch als E-Motorrad

Und auch wenn es so klingen könnte, als wäre das i Vision AMBY damit quasi ein getarntes Elektromotorrad: Ein solches ist es jedenfalls nicht. Denn es muss zu jeder Zeit in die Pedale getreten werden, um den Motor anzutreiben. Im Gegensatz zur zweiten von BMW vorgestellten Version: Das BMW Motorrad wird per Gasgriff bzw. Gashebel beschleunigt und besitzt Fußrasten anstatt von Pedalen. Das Vision AMBY E-Motorrad erreicht die gleiche Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, was im Vergleich zu anderen vergleichbaren E-Fahrzeugen eher langsam ist. Insider vermuten daher, dass es eher mit Elektro-Trailbikes als mit Straßenfahrzeugen konkurrieren wird. 

Quellen: electrek.co, autorevue.at, bmwgroup.com / Fotocredit: © BMW Group


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