Dieser Artikel wurde am 20. Juli 2011 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) war der Anstoß in der Bundesrepublik Deutschland für Investitionen in die regenerative…
Dieser Artikel wurde am 20. Juli 2011 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Das Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) war der Anstoß in der Bundesrepublik Deutschland für Investitionen in die regenerative Energieerzeugung. In den letzten Jahren musste das Gesetz immer wieder novelliert werden, weil der Markt nun mal nicht dazu neigt, nachhaltig zu denken, sondern nur in eine Richtung, in die gewohnte Sackgasse.

 

Wir haben das Know-How und die Technologie, es fehlt Intelligenz

 

Wenn alle Akteure, die auf diesem Planeten Verantwortung tragen einmal zurückblicken, zum Beispiel am Ende ihres Lebens oder aus dem Nirwana, werden sie über ihre Dummheit und Verantwortungslosigkeit schockiert sein. Ratten haben dagegen schon seit Millionen Jahren bewiesen, dass sie wesentlich intelligenter sind und haben sich schnellstmöglich der vorgefundenen Umwelt perfekt angepasst. Da diese Intelligenz den Menschen zu fehlen scheint, muss zuletzt der Staat regulierend eingreifen.

In der Bundesrepublik Deutschland wurden zum Beispiel seit Einführung des EEG in 2000 rund 5.900 Biogasanlagen errichtet. In der Mehrheit sind dies sogenannte Hofanlagen, also Biogasanlagen mit einem angeschlossenen Blockheizkraftwerk mit einer Leistung bis 500 Kilowatt (KW) Stromleistung. Diese Anlagen konnten als privilegierte Anlagen im Außenbereich, also außerhalb der bebauten Ortsgrenzen, ohne besondere Genehmigung errichtet werden. Da die Landwirte in den letzten zwanzig Jahren zu Industrielandwirten geworden sind, also versuchten möglichst produktiv zu arbeiteten, gibt es auf den Höfen keine Arbeitskräfte mehr außer dem Bauern selbst. Die Höfe sind absolut spezialisiert und maschinell hoch aufgerüstet. Um diese Biogasanlagen zu betreiben wurde bisher also möglichst nur ein Substrat eingesetzt. Zunächst schien Mais den besten Ertrag zu ergeben und wurde daher in großem Stil angebaut. Insgesamt steht in Deutschland bisher auf einem Fünftel der Ackerflächen jährlich Mais.

Weil der Mais zumindest einige Bakterien aus dem Darm eines Tieres zum Vergären und zur Methanbildung benötigt, besorgen sich die Anlagenbetreiber von Rinder haltenden Kollegen eine möglichst geringe Menge Gülle. Da nun die Anlage über das ganze Jahr permanent Strom erzeugt, der nach dem EEG auf zwanzig Jahre zu einem festen Betrag von dem örtlichen Netzbetreiber abgenommen werden muss, konnten diese Anlagen in der Regel recht wirtschaftlich betrieben werden. Aber die bei der Stromerzeugung entstehende Wärme wurde in der Regel nicht genutzt.

 

Maiswüsten, verspargelte Landschaft, Solarparks auf dem Acker, der Klimaschutzwahnsinn

 

Die seit 2000 eingeführten Nachbesserungen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) sollten dem Wildwuchs und den sinnlosen Investitionen eine Richtung zu geben, die sinnvoll und nachhaltig ist. Inzwischen waren viele Energiewirte in Konkurs, hatten sich mit den Kosten für Mais, dem zugehörigen Chemieeinsatz und den erwarteten Einnahmen verspekuliert. Anlagen sind durch Havarien zu lange ausgefallen und die ersten Nachforderungen in EEG-Novellen nach einer Mindest-Wärmeabgabe zwangen die Betreiber zu ungeplanten weiteren Investitionen. Genauso wild wuchsen Windräder aus Äckern und Wäldern und manch ein Landwirt stellte auf seinen Acker lieber einen pflegeleichten Solarpark, weshalb sie diesen nicht mehr täglich bewirtschaften müssen. Ein fehlendes Gesamtkonzept, fehlende grundsätzliche Information über Chancen und Risiken und eine effiziente Nutzung der gesamten Energie und aller vorhandenen Ressourcen ließen derartig viele Fehlentwicklungen entstehen, dass nun, in der aktuellen Fassung so grundlegend nachgebessert wird, dass dies vielen Altanlagen den Rest geben könnte.

Letztlich ist aber die Neufassung, zumindest im Bereich der Bioenergie endlich eine Anleitung, den richtigen Weg zu gehen. Kaum eine der Anlagen wurde jedoch aus hehren Motiven, etwa um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten errichtet. Es zählt allein die zu erwartende Rendite. Die siebzig Bioenergiedörfer in Deutschland sind hier eine Ausnahme und stellen gerade einmal zwei Prozent der installierten Anlagenleistung.

 

Der Landwirt als Energiewirt muss umdenken und kooperieren

 

Neue Biogasanlagen können nun nicht mehr ausschließlich mit Mais gefüttert werden und von der anfallenden Wärme müssen 60 Prozent als Nutzwärme abgegeben werden. Das Vergütungssystem für den eingespeisten Strom wurde erheblich vereinfacht und so gestaltet, dass ein möglichst bunter Mix an Substraten eingesetzt wird. Hier haben nun endlich auch Reststoffe aller Art die entsprechende Würdigung gefunden, ihre Verwendung wird ausdrücklich gefördert. Gleichzeitig muss möglichst viel Gülle eingesetzt werden, wodurch diese durch die „Reinigung“ im Fermenter ihrer Schadstoffe beraubt wird. Durch diese Regelung soll endlich erreicht werden, dass das Grundwasser, gerade im Bereich großer Mastbetriebe wieder frei von Nitraten wird. Für den Anlagenbetreiber, bisher in der Regel ein Landwirt, ergibt sich nun aber die Frage, wie er seinen Substratcocktail zusammenstellt und wie er die Wärme sinnvoll los wird. Er muss sich also, sofern er nicht als Biolandwirt über alle möglichen Feldfrüchte und eigene Gülle verfügt, Partner suchen, die ihm die fehlenden Komponenten liefern. Gleichzeitig muss er sich an die Gemeinde, seine Mitbürger wenden und die Wärme anbieten. Einige Energiewirte gehen sogar schon soweit, ihre Wärme zu verschenken, oder zu einer Flatrate anzubieten. Erst ab einer Abnahme von etwa zwei Dritteln der Wärme erhalten sie ja den kostendeckenden Strompreis.

 

Die Chance für kommunale Energiekonzepte

 

Der Unsinn, bisher mit Windparks und Solarwüsten lediglich Strom und dann noch nicht konstant, sondern unkontrollierbar wetterabhängig zu erzeugen, kann nun gestoppt werden, wenn Kommunen sich besinnen und den Rechenstift spitzen. In dem aktuellen Gesetz wurde nämlich auch die Geothermie neu bewertet und die Vergütung für den erzeugten Strom erheblich angehoben. Dabei, wie bei der Neubewertung der Biomasse als Energieträger, wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass nun mal in der Hauptsache Wärme zu erzeugen ist (51% der verbrauchten Energie) und nur ein geringerer Teil Strom (21%). Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) liefern bei der Wärmeerzeugung immer soviel Strom – nebenbei – dass der gesamte Strombedarf relativ schnell gedeckt werden kann. Jede Gemeinde kann nun also feststellen, ob sie ihren Energiebedarf (Wärme und Strom) besser aus Biomasse oder aus Wärme der Erdtiefe decken kann. Wenn intelligente Politiker in den Kommunen bereit sind diese Chancen eines echten nachhaltigen finanziellen Gewinns für die Bürger und die Gemeindeverwaltung wahrzunehmen, könnte es sein, dass die großen Offshore-Windparks gar nicht mehr gebaut werden. Das neue EEG hält zwar fünf Milliarden Euro für diese Investitionen vor, jedoch werden die einzig in Frage kommenden Großinvestoren, nämlich die Energiekonzerne erst einmal noch ihren billigen Atomstrom weiter nutzen. Wird kurzfristig die Stromlücke aus vielen mittleren regionalen Kraftwerken, nämlich den KWK-Anlagen geschlossen, werden sich auch die geförderten Windradwüsten auf hoher See nicht mehr rechnen.

Mehr Beiträge von Volker Marx auf energieleben.at

Comments are closed.