Eine umfassende Übersicht über aktuelle Förderungen im Bereich E-Mobilität für Unternehmen, Gemeinden und Vereine in Österreich.

Steuerliche Begünstigungen und Förderungen machen E-Mobilität für Unternehmen noch attraktiver. Im Zuge der Recherche für den Artikel Förderungen für Elektrofahrzeuge in Österreich (dieser Artikel betrifft Privatpersonen) habe ich auch eine Reihe von Förderungen für Unternehmen, Gemeinden und Vereinen entdeckt die ich euch natürlich nicht vorenthalten möchte.

Die nachfolgende Übersicht unterteilt sich in Bundes- und Landesförderungen und spezielle Förderungen seitens einiger Städte.

Bundesförderungen für Betriebe im Bereich Elektromobilität

Förderungsaktion E-Mobilität für Betriebe 2019-2020

Das Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die Autoimporteure fördern in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von Elektro-PKWs (Elektro-, Brennstoffzellen-, als auch Plug-In-Hybrid Antriebe sowie Range Extender Modelle) für den betrieblichen Einsatz. 

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

  1. „E-Mobilitätsbonus“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird
  2. „E-Mobilitätsbonus“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMLFUW und bmvit
    Gefördert werden Elektro-Fahrzeuge für Private (Klasse M1, N1≤2,5 Tonnen höchstzul. Gesamtgewicht)
  • 3.000,- Euro pro Pkw BEV (mit reinem Elektroantrieb), FCEV (Brennstoffzellenfahrzeuge)
  • 1.250,- Euro pro Pkw PHEV, REEV, REX (Range Extender, Plug-In Hybride)
  • bei deren Anschaffung ein E-Mobilitätsbonus seitens des Fahrzeughändlers im Ausmaß von 2.000 Euro bzw. 1.250 Euro (je nach Fahrzeugtype) gewährt wurde und welcher gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen ist,
  • die mit Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern betrieben werden,
  • deren vollelektrische Reichweite mindestens 50 km beträgt (nicht relevant für E-Mopeds/E-Motorräder),
  • deren Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 60.000 Euro nicht überschreitet und
  • bei denen die Antragstellung spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung und Kauf durchgeführt wurde.

Das Aktionspaket läuft im Bereich der Förderung bis Ende 2020.

Weitere Informationen:
Umweltförderungen →

Förderungsoffensive Elektrofahrräder und (E-)Transporträder 

Gefördert werden Investitionen zur Anschaffung von E-Fahrrädern und (E-)Transporträdern bei ausschließlicher Nutzung mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Es ist eine befristete Förderaktion des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Die Förderanträge für die Aktion 2019-2020 können bis zum 31.12.2020 eingebracht werden.

Weitere Informationen:
Umweltförderungen →
Leitfaden →

Förderungaktion Elektro-Zweiräder  

Neben (E-)Transporträdern werden auch Elektro-Zweiräder zur Personenbeförderung gefördert, wenn sie ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Dazu gehören Elektro-Motorräder und Elektro-Mopeds. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Es ist eine befristete Förderaktion des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Die Förderanträge für die Aktion 2019-2020 können bis zum 31.12.2020 eingebracht werden.

Weitere Informationen:
Umweltförderungen →
Leitfaden →

Förderungaktion E-Ladeinfrastruktur

Auch die Anschaffung von E-Ladestellen wird gefördert. Dazu zählen Standsäulen und Wallboxen für den betrieblichen Einsatz. Einreichen können wieder alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Es ist eine befristete Förderaktion des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Die Förderanträge für die Aktion 2019-2020 können bis zum 31.12.2020 eingebracht werden.

Weitere Informationen:
Umweltförderungen →
Informationsblatt →

Förderungaktion Elektro-Leichtfahrzeuge, Elektro-Kleinbusse und leichte Elektro-Nutzfahrzeuge

Diese Förderaktion betrifft E-Leichtfahrzeuge, E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern für betriebliche Zwecke genutzt werden. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Es ist eine befristete Förderaktion des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Die Förderanträge für die Aktion 2019-2020 können bis zum 31.12.2020 eingebracht werden.

Weitere Informationen:
Umweltförderungen →
Informationsblatt →

Bundesland Niederösterreich

Unterstützt werden im Rahmen der Förderaktion “E-Mobil in NÖ” Investitionen in Fahrzeuge zur Elektromobilität. Es handelt sich dabei um eine Anschlussförderung an die Bundesförderung. Diese Förderaktion läuft bis bis 31.12.2020. Beantragen können diese Förderung Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Elektro-Auto Förderung für Unternehmen und Gemeinden

Fördergegenstand: reine E-Fahrzeuge BEV der Klassen M1 und N1 
Förderhöhe: max. Euro 1.000.-

Weitere Informationen und Einreichstelle: E-Mobil in Niederösterreich →

Ladeinfrastruktur für Unternehmen und Gemeinden

Fördergegenstand: Ladestationen
Förderhöhe: max. Euro 500.-
 
Weitere Informationen und Einreichstelle: E-Mobil in Niederösterreich →

Carsharing Equipment

Fördergegenstand: Carsharing Bordcomputer
Förderhöhe: max. Euro 500.-
 

Weitere Informationen und Einreichstelle: E-Mobil in Niederösterreich →

Bundesland Burgenland

Derzeit sind leider keine Förderaktionen bekannt.

Bundesland Oberösterreich

Derzeit sind leider keine Förderaktionen bekannt.

Bundesland Salzburg

Förderprogramm Klimaschutz: E-Mobilität

Das Land Salzburg fördert die Anschaffung von PKW mit Elektro- oder Brennstoffzellen-Antrieb (M1), Elektro-Kleinbusse (M2), leichte Elektro-Nutzfahrzeuge (N1) sowie Elektro-Ladeinfrastruktur. Es handelt sich hierbei um eine Anschlussförderung. Sämtliche natürliche und juristische Personen können die Förderug im Zuge der gewerbsmäßigen Nutzung einen Antrag stellen. Es kann noch bis 31.06.2021 ein Antrag gestellt werden bzw. bis das vorhandene Budget aufgebraucht wurde. 

Die Fördersummen reichen von 300 Euro bei Wallboxen bis zu 22.000 Euro bei Kleinbussen der Klasse M2. 

Nähere Informationen finden sich im Infoblatt →

Bundesland Steiermark

Umweltfreundliche Fahrzeugflotten – Förderung

Das Umweltamt der Stadt Graz gewährt Taxiunternehmen, Mietwagen im Taxibetrieb und ErbringerInnen von gewissen Diensten beim Ankauf von Elektro-, “plug-in-hybrid-elektrischen”- Autos, E-Roller und E-Mopeds, Vollhybrid- oder Gasautos eine Förderung (nur für Neufahrzeuge).
Flottenfahrzeuge von gewerblichen Carsharing-Anbietern werden ab Mai 2016 in die Förderung aufgenommen. Diese Förderaktion läuft bis 31.12.2020

Fördergegenstand: Elektrofahrzeuge
Förderhöhe: max. Euro 1.500.-

Weitere Informationen und Einreichstelle: Stadt Graz →

Förderung von E-Lastenrädern

Die Stadt Graz unterstützt auch den Ankauf von ein- und zweispurigen (elektrisch unterstützen) Lastenräder mit 50% der Anschaffungskosten (bis zu Euro 1.000,-). Diese Förderaktion läuft bis 31.12.2020 beziehungsweise bis zur Ausschöpfung des Fördertopfes.

Fördergegenstand: (E-)Lastenräder
Förderhöhe: max. Euro 1.000.-

Weitere Informationen und Einreichstelle: Stadt Graz →

Hinweis: Zur grundsätzlichen Attraktivierung der Fahrradnutzung in Graz gibt es auch eine Förderung der Stadt Graz. 

Bundesland Kärnten

Derzeit sind leider keine Förderaktionen bekannt.

Bundesland Tirol

Derzeit sind leider keine Förderaktionen bekannt.

Bundesland Voralberg

Derzeit sind leider keine Förderaktionen bekannt.

Bundesland Wien

Fonds für umweltfreundliche Mobilität

Der Beschluss für die Einrichtung des Mobilitätsfonds wurde am 7. September 2016 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr gefasst und soll 2017 seine Arbeit aufnehmen.

Es können unter anderem folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Mobility Points in neuen Stadtteilen, in denen mehrere Mobilitätsdienstleistungen an einer Stelle gebündelt angeboten werden
  • Verleih von (E-)Lastenrädern und Fahrradanhängern
  • Lieferservice mit (E-)Lastenrädern
  • Emissionsarme Logistik im Wirtschaftsverkehr durch lokale Gewerbetreibende
  • Unterstützung beim Ausbau von (E-)Carsharings
  • Plattformen für Fahrgemeinschaften
  • Integration kommerzieller und nicht-kommerzieller Mobilitätsservices
  • Dienstleistungen für den öffentlichen Verkehr

Weitere Informationen: Stadt Wien →

Steuererleichterungen im Bereich e-Mobilität für Firmen

Durch die mit 1.1.2016 in Kraft getretene Steuerreform haben sich hinsichtlich Elektroautos („Null-Emissionsfahrzeuge“, also rein batterieelektrische Pkw, keine Plug-In Hybride oder Hybride) zwei weitere erhebliche Steuererleichterungen ergeben:

Sachbezugsbefreiung
Für die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen fällt der Sachbezug (von 1,5-2%, je nach Fahrzeug) auf Null.

Vorsteuerabzugsberechtigung
E-Pkw sind ab sofort auch vorsteuerabzugsfähig, wenn sie als Firmenfahrzeug angeschafft werden.