In Deutschland hat sich eine intensive Diskussion um die sozialen Effekte der Ökostromumlage entfacht.
Strom aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen ist bislang aus Sicht des Konsumenten teurer als die Erzeugung mit Kohle oder Atomkraft. Die Europäische Union hat sich zwar auf bestimmte Richtlinien und Ziele für den Klimaschutz und Energie verständigt, die sogenannten 20-20-20-Ziele, konkrete politische Pläne zur Umsetzung obliegen allerdings weiterhin den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Die deutsche Regierung fördert seit dem Jahr 2000 Erneuerbare Energie mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) . Für jede Kilowattstunde aus erneuerbarer Energie, die in das Stromnetz transportiert wird, erhält der Produzent eine Einspeisevergütung. Die Differenz zum Börsenpreis für Strom ergibt die Förderung, die – gemeinsam mit weniger bekannten Komponenten – in Deutschland mit dem kommenden Jahreswechsel zu Strompreiserhöhungen führt. Die auf den Strompreis aufgeschlagene Ökostrom-Ablage steigt von 3,6 Cent auf 5,27 Cent pro Kilowattstunde.
Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das ein durchschnittliches Mehr an Stromkosten von rund 80 Euro.
Soziale Effekte
Die Debatte um den sozialen Effekt der Förderung von Ökostrom dreht sich dabei vor allem um die Schlupflöcher der Umlage. Während private Haushalte die höheren Preise bezahlen, sind besonders energieintensive Unternehmen von der Umlage weitestgehend befreit. Die Industrie argumentiert, dass die Stromkosten von zehn Cent pro Kilowattstunde in Deutschland zu hoch seien. Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, müssten sie von der Umlage ausgenommen werden.
Die Zahl der Unternehmen, die von der Umlage befreit werden, wächst. Im Jahr 2012 bewarben sich 2.000 Unternehmen um Ausnahmen, doppelt so viele wie 2011. Dazu kommen Anreize, die dem eigentlichen Sinn des Gesetzes zuwiderlaufen. So sind Unternehmen von der Umlage befreit, wenn ihre Stromkosten mehr als 14 Prozent der Wertschöpfung ausmachen. Das bedeutet: Strom wird billiger, je mehr verbraucht wird. Der Anreiz zur Investition in energieeffizientere Betriebsanlagen wird damit wohl auch eher gering sein.
Schlupflöcher für Unternehmen
Immer mehr Unternehmen schlüpfen durch eine andere Lücke des Gesetzes: Das sogenannte Eigenstrom-Privileg soll jene Betriebe begünstigen, die ihren Strom selbst erzeugen. Doch offenbar nutzen die Unternehmen die Regelung kreativ, wie ein Gutachten aus dem Umweltministerium feststellt: Sie pachten einfach Stromanlagen von Dritten und definieren den Verbrauch als Eigenbedarf.
Ökostrom in Österreich
Österreich will mit dem im Jahr 2012 novellierten Ökostromgesetz die kurzfristige Förderung von Ökostromanlagen deutlich stärker fördern. Kritik regt sich auch hierzulande an vielen Punkten des Gesetzes. Zudem wird auch eine deutliche Teuerung des Ökostroms für die Endverbraucher befürchtet.
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