Elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen mit eigenen Anlagen zu erzeugen, hat für viele Menschen einen großen Reiz. Photovoltaik-Anlagen sind hier bereits gut etabliert, aber auch kleine Windräder finden – wieder – steigendes Interesse.
Was ist überhaupt eine Kleinwindkraftanlage und was ist vor einer Errichtung zu beachten? Laut ÖNORM EN 61400-2 erzeugen Kleinwindanlagen maximal 1000 V Wechselspannung oder maximal 1500 V Gleichspannung, und ihre vom Rotor überstrichene Fläche ist kleiner als 200 m².
Im Gegensatz zu den großen Windparks, die die günstigen Windbedingungen in großen Höhen nutzen können, sind kleine Anlagen mit rasch wechselnden, turbulenten Windverhältnissen konfrontiert. Sie stellen daher auch ganz andere Anforderungen sowohl an die Technik als auch was einen wirtschaftlichen Betrieb betrifft.
Umso wichtiger sind folgende Überlegungen als Entscheidungsbasis für einen sinnvollen Betrieb:
- Bewertung des Standortes
Dazu zählen unter anderem Höhenlage, Hauptwindrichtung und Windstärke sowie vorhandene Hindernisse.
- Ganz wichtig: Windmessung durchführen!
Der subjektive Eindruck „hier zieht es doch immer so…“ ist meist nicht aussagekräftig genug. Seriöse Messungen von herstellerunabhängigen Planungsfirmen über einen längeren Zeitraum (am besten ein ganzes Jahr) zeigen, ob die erforderliche Windgeschwindigkeit von 4 bis 5 Meter pro Sekunde tatsächlich gegeben ist. In Wien gibt es für eine erste Abschätzung auch den Windpotenzialkataster.
- anhand der Auswertung dieser Messung lässt sich der Energieertrag abschätzen, wobei auch Stillstandzeiten (z.B. für die Wartung) berücksichtigt werden müssen
- Einverständnis der Grundstücksnachbarn einholen
- Netzanbindung beim zuständigen Netzbetreiber klären
- B. Wiener Netze: Datenblatt
- Netze Niederösterreich: Informationsblatt, Datenblatt
Haben diese Vorerhebungen ein positives Ergebnis gebracht, kann die konkrete Umsetzung gestartet werden. Folgende Schritte sind dazu nötig:
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- Erforderliche Genehmigungen und Unterlagen organisieren
Wien
Niederösterreich
- Baugenehmigung erforderlich (Nachbarn haben Parteienstellung)
- Bis 50 kW keine elektrizitätsrechtliche Bewilligung erforderlich
- Raumordnung: die Immissionsbelastung der Anrainer muss von der Baubehörde geprüft werden. Anlagen bis 20 kW bedürfen keiner besonderer Widmung, bei mehr als 20 kW muss die Widmung „Grünland-Windkraftanlagen“ vorliegen, und die Mindestabstände sind einzuhalten
- Bewilligung gemäß dem NÖ Naturschutzgesetz 2000 durch die Bezirksverwaltungsbehörde
Bestimmungen für die übrigen Bundesländer sind auf dieser Homepage zu finden.
Gute Firmen, die bereits auf Referenzanlagen verweisen können, unterstützen bei diesem Genehmigungsablauf.
- Wahl eines geeigneten Modells hinsichtlich Bauweise, Größe, Typ, Nennleistung
- Bezüglich der Bauweise werden Anlagen mit horizontaler und vertikaler Rotorachsen unterschieden
- Angebote einholen und vergleichen
Auf Qualität achten! Ist diese Anlage z.B. schon öfter errichtet worden? Dann ist es empfehlenswert, diese Referenzanlagen zu besichtigen und sich mit den Betreibern auszutauschen. Oder: ist die Anlage „Proved by Lichtenegg“?
- Stromliefervertrag mit einem lokalen Netzbetreiber abschließen (bei netzgekoppeltem Betrieb)
- Errichtung
In den meisten Fällen erfolgt die Aufstellung auf einer freien Fläche, bei Montage auf Bauwerken (z.B. auf Dächern) sind statische und schalltechnische Aspekte zu prüfen.
Die Anlage ist fertig aufgestellt und liefert Strom – Gratulation!
Die Unterschiede der verschiedenen Bau- und Betriebsweisen und weitere, für einen optimalen Betrieb wichtige Aspekte werden im zweiten Teil dieses Beitrags erläutert.
Bildquelle: © MA 20 / Fürthner