Dieser Artikel wurde am 8. Mai 2013 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!  In Afrika und Südamerika verdursten Menschen neben Brunnenanlagen mit bestem Trinkwasser, welches sie sich aber nicht…
Dieser Artikel wurde am 8. Mai 2013 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

 

In Afrika und Südamerika verdursten Menschen neben Brunnenanlagen mit bestem Trinkwasser, welches sie sich aber nicht leisten können und es wird Wasser an anderer Stelle mutwillig vergiftet. Das kann kein vernünftiges, gerechtes System sein. Es wird Zeit, ein paar Dinge grundsätzlich zu betrachten. http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/weltspiegel/sendung/wdr/suedafrika-wasser-05052013-100.html; http://www.cbgnetwork.org/downloads/Grundwasser%20Suedafrika.pdf; http://www.zeit.de/wirtschaft/2011-12/suedafrika-klima-wasser; http://www.worldvision.de/unsere-arbeit-wofuer-wir-uns-einsetzen-trinkwasser-world-vision-weltwassertag.php?gclid=CLH866uGhLcCFUtY3godQDQAcA

 

Was ist die Legitimation für den Besitz von Land?

 

Als erste Siedler begannen, auf einem Stück Land Pflanzen anzusäen, um sie anschließend zu ernten, gab es niemandem, von dem sie diesen Boden hätten erwerben können. Sie taten – und tun – dies auf dem Boden, welcher sie ernähren kann und behandeln ihn möglichst so, dass dieses über Generationen so bleibt. Ein Anspruch auf „Eigentum“ war und ist damit nicht verbunden. Ein derartiger Anspruch ist zum Beispiel erst mit dem „Codex Hammurapi“ im Mesopotamien vor etwa 4.000 Jahren schriftlich erwähnt. Ein König lässt sich von den Göttern, zu denen er sich selbst auch zählt, legitimieren, seine Herrschaft auszuüben, diesen Anspruch zu vererben und eben Ländereien als Eigentum zu beanspruchen. Diese kann er sodann an verdiente Bürger verschenken oder verkaufen.

Eine „Besitzurkunde“ sollte dann mit der „Konstantinischen Schenkung“ aus dem Jahre 315 durch die katholische Kirche vorgelegt worden sein. In dieser soll der römische Kaiser Konstantin I. dem Papst Silvester I. und all seinen Nachfolgern das damalige römische Reich und eigentlich den gesamten – bis dahin bekannten – Erdenkreis geschenkt haben. Darauf beruft sich im Prinzip der Machtanspruch der katholischen Kirche. Diese Urkunde ist allerdings eine Fälschung aus dem Jahre 800, was die katholische Kirche erst im 17. Jahrhundert im Zuge der Reformation zugab. Sie behauptet jedoch, dass die Schenkung immerhin mündlich überliefert sei.

Hierauf beruft sich nun das „Besitzrecht“. Der Vatikan, als Eigentümer „der Welt“ konnte Landbesitz an von ihm ernannte Könige, Fürsten oder Kirchenobere vergeben, welche dieses sodann selbst nutzten oder verpachteten. Grundsätzlich gibt es also – nach heutigem Rechtsverständnis und ohnehin nach irgendeinem Völkerrecht – keinen legitimen Anspruch auf irgendein Stück Grund und Boden.

 

Darf dann Grundwasser „verkauft“ werden?

 

Grundsätzlich gibt es mithin keinen wirklich legitimen Rechtsanspruch auf den Besitz von Land, wie auch für Wasser oder Luft. Es gibt vielmehr eine allgemeine Nutzungsmöglichkeit für jedes Lebewesen, mit der einzigen „Einschränkung“, dass nun einmal diese Nutzung so zu organisieren ist, dass alle Lebewesen ihr Recht wahrnehmen können. Es besteht eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass alle natürlichen Ressourcen, insbesondere diejenigen, welche zum Leben eines jeden Organismus nötig sind, zur Verfügung stehen. Das ist – im übertragenen Sinne – die Aufgabe einer jeden „Organisation einer Gruppe oder Gemeinschaft“, also eines Staates.  Dieses Grundrecht wurde zuletzt – bezüglich des Rechts auf den Zugang zu sauberem Wasser – zumindest jedem Menschen am 28. Juli 2010 auf der Vollversammlung der Vereinten Nationen verbindlich zuerkannt.

Seit die Menschen sesshaft wurden, mussten sie, zumindest in Gegenden, die nicht besonders Wasserreich sind, die Versorgung mit Wasser organisieren. Das geschah in frühen Zeiten gemeinschaftlich, weil alle davon profitieren, vom Landwirt bis zu jedem Bewohner der Siedlung. In jedem Fall hatte jeder Mensch jederzeit an jedem Ort einen freien Zugang zu sauberem Trinkwasser. Dass dieser niemandem verwehrt werden darf, war und ist eigentlich selbstverständlich.

Seit der Entstehung unserer komplexeren Gesellschaften und der Geldwirtschaft wird die Beteiligung an den Aufwendungen zur Bereitstellung dieses Wassers über einen finanziellen Beitrag geleistet. Allerdings darf dieser Beitrag nur die wirklich entstehenden Aufwendungen betreffen. Mittellose Bürger können jedoch entweder eine finanzielle Hilfe, oder eben einen „kostenlosen“ Zugang erhalten. Letztlich ist die Garantie einer gewissen Hygiene im Sinne der gesamten Gemeinschaft.

Die Erklärung der natürlichen Ressourcen jeder Art, insbesondere aber des Wassers zu einem Wirtschaftsgut ist in sich ein absurder Vorgang, der den Menschenrechten widerspricht und wie eingangs erwähnt in keiner Weise irgendeine rechtliche Legitimation hat. Dass dieses nun trotzdem geschieht, dass also das Grundwasser zu Privateigentum wird, mit dem zusätzlich zu der Beteiligung an den Aufwendungen zur Nutzung ein Gewinn erwirtschaftet werden darf, welcher dieses Wasser aber so sehr verteuert, dass viele der Anwohner dieses nicht mehr bezahlen können und damit von dem Zugang zu sauberem Wasser ausgesperrt werden, ist völlig inakzeptabel. Die EU-Kommission versucht gleiches in Europa durchzusetzen, indem sie sogar vorschreiben will, dass auch die Trinkwasserversorgung privatisiert werden können muss.

 

Wir können die Erde allenfalls pachten, niemals jedoch besitzen

 

Der Mensch ist, wie jeder andere Organismus, Gast – ja vielmehr Bestandteil dieses Planeten. Er hat diesen so zu hinterlassen, dass seine Nachkommen auch angemessen leben können. Jeder Schaden, der angerichtet wird, ist zu beseitigen. Alles andere ist ein feindseliger Akt, so wie der Raub von Wasser oder die „Vergiftung von Brunnen“. Beides wird offenbar versucht zu legitimieren, allerdings von Instanzen, die dazu wiederum in keiner Weise legitimiert sind.

Die Menschen in den betroffenen Gebieten müssen also sofort wieder einen freien Zugang zu „ihrem“ Wasser erhalten. Das bedeutet auch, dass die Konzerne, die bisher ungestraft auch noch Wasser vergiften, dieses ebenfalls sofort zu unterlassen und dieses vollständig zu reinigen haben. Eine andere „Auffassung“ kann es nach dem allgemein geltenden Völkerrecht, dem Menschenrecht und jeder Auffassung irgendeines juristischen Codex nicht geben.