Seit Oktober 2001 ist der österreichische Strommarkt geöffnet. Für die Kunden bedeutet das, dass sie sich frei entscheiden können, wer ihnen den Strom ins Haus liefert…
Freier Wettbewerb- die Qual der Wahl!
Österreich hat seinen Elektrizitätsmarkt vor sieben Jahren liberalisiert. Ausgangspunkt dieser Entwicklung ist das Energieliberalisierungsgesetz aus dem Jahr 2000. Das Gesetz hat zum Ziel, möglichst viele Bereiche der Strom-Lieferkette dem freien Wettbewerb zu unterstellen. Somit erhält der Kunde eine marktgerechte Versorgung zu den günstigsten Konditionen, denn die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes hat zur Folge, dass ein möglichst attraktives Angebot zur Verfügung steht. Nicht sinnvoll wäre es aber, das Stromnetz dem Wettbewerb zu unterziehen. Der Netzbetreiber hat somit eine Monopolstellung in der jeweiligen Region, die er versorgt.
Netzbetreiber und Stromlieferant
Die Netzbetreiber sind regional aufgeteilt. Das heißt, dass sie für die Kunden in ihrer Region zuständig sind. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Kundschaft in ihrem Gebiet aussreichend mit Strom versorgt wird. Die Tarife, die der Kunde für den Netzzugang bezahlen muss und die allgemeinen Bedingungen für den Netzzugang sind behördlich festgelegt…
Quellen: Material Wien Energie, 24h_Nr181_final S.4
http://de.wikipedia.org/wiki/Strommarkt (zuletzt geöffnet am 20.9.2008 um 14 Uhr 03)
http://energytech.at/pdf/elwog2000.pdf (zuletzt geöffnet am 20.9.2008 um 15 Uhr 08)
http://www.e-control.at/portal/page/portal/ECONTROL_HOME/SERVICE/KONSUMENTENBROSCHUEREN/FILES/EC_A5_BROSCHUERE_STROM_K5.PDF (zuletzt geöffnet am 21.9.2008 um 15 Uhr 27)