Neuseeland gewährt zum ersten Mal einer Familie aus dem Pazifik-Inselstaat Tuvalu Klima-Asyl. Das Bleiberecht wurde zugesprochen, da die Kinder im Alter von drei und fünf Jahren besonders durch den Klimawandel gefährdet seien. Allerdings trug die Tatsache zur positiven Entscheidung bei, dass der Rest der Verwandtschaft bereits in dritter Generation in Neuseeland lebe. So könne man nicht von einem Präzedenzfall ausgehen.
Steigender Meeresspiegel bedroht Inselstaat
Der Inselstaat Tuvalu zwischen Neuseeland und Papue-Neuguinea besteht aus neun Korallenatollen, hat eine Fläche von 26 Quadratkilimetern und misst an seiner breitesten Stelle 400 Meter. Die höchste Stelle ragt gerade mal drei Meter aus dem Wasser. Wissenschaftler gehen zum Ende des Jahrhunderts von einem Meeresspiegelanstieg von bis zu 0,88 Metern aus und prognostizieren damit den Untergang von Tuvalu. Schon heute sind für die 11.000 Einwohner die Folgen des steigenden Meeresspiegel deutlich zu spüren: Überschwemmungen, Wegfall von Küstenregionen, die allmähliche Versalzung von Grundwasser und Boden.
Klimawandel nach UN-Flüchtlingskonvention kein Asyl-Grund
Die Frage, ob der Klimawandel als alleiniger Asylgrund anzuerkennen sei, ist umstritten. 2013 wurde einer Familie aus dem pazifischen Inselstaat Kiribati das Bleiberecht verweigert, obwohl das Argument vorlag, dass der steigende Meeresspiegel bereits die Versalzung des Trinkwassers verursache und so das Menschenrecht auf sauberes Wasser nicht gewahrt sei. Der Antrag wurde abgelehnt, da die UN-Flüchtlingskonvention nur Schutz für Flüchtlinge bei folgenden Gründen vorsehe: Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder politischen Überzeugung.
Quellen:
http://www.tagesschau.de/ausland/tuvalu-100.html
http://www.zeit.de/wissen/umwelt/2014-08/neuseeland-klimawandel-tuvalu-asyl
https://germanwatch.org/de/download/2618.pdf
Bild: © Martina Liel