Agrochemiekonzerne sollen mitentscheiden dürfen, ob Gentechnik-Anbau in EU-Ländern erlaubt ist. Das sogenannte “Selbstbestimmungsrecht” gibt den Gentechnik-Konzernen mehr Macht.
Dieser Artikel wurde am 26. Juni 2014 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Die Mehrheit der EU-Umweltminister scheint hinter den Gentechnik-Konzernen zu stehen, denn wieso sonst wollen sie diesen noch mehr Macht geben, über Gentechnik in der EU zu entscheiden?

Das nationale Selbstbestimmungsrecht besagt, dass als erstes der Biotech-Konzern gefragt werden muss, wenn eine neue Gentech-Pflanze verboten werden soll. Lehnt der Konzern dies ab – und davon gehe ich aus – so müssen bei der EU-Kommission Gründe vorgebracht werden, die gegen den Gentech-Anbau sprechen.

So werden die, die kommerzielles Interesse am Gentechnik-Anbau haben, zu ersten Entscheidungsträgern beim Gentechnik-Verbot und das erscheint mir nicht sehr schlau. EU-Staaten, die keine Gentechnik in ihrem Land wollen – und das sind erfreulicher Weise die meisten – wird es dadurch erschwert, ein Gentechnik-Verbot auszusprechen.

Das Selbstbestimmungsrecht soll noch bis Ende 2014 in Kraft treten. Jetzt liegt es am Europaparlament, ob das Gesetz in dieser Form auch wirklich umgesetzt wird. Nachbesserung ist dringend gefragt!

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