Verschiedene Anbieter helfen Ihnen, Ihrem Energieverbrauch in die Augen zu schauen:
Einmal berechnet – zehn Jahre gültig
Seit 2009 muss bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie der Heizbedarf des Objektes durch einen Energieausweis nachgewiesen werden.
Energieausweis / Energiepässe sind auszustellen, wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden. Dem Interessenten ist auf Nachfrage eine Kopie des Energieausweis / Energiepasses auszuhändigen.
Seit 2009 Pflicht, gibt es Kriterien, für welche Gebäude welche Ausweise vorgesehen sind und die verschiedenen Ausnahmen, über die Sie der Aussteller informieren kann.
So sind z.B. kleine Gebäude, Gewächshäuser, Stelle und ähnliche Gebäude nicht von der Pflicht eines Energieausweises betroffen.
Bisher konnte man den Energieverbrauch, teilweise schmerzlich, am Geldbeutel ablesen. Energieanbieter, Energiereferate der Landesregierungen und selbstständige Energieberater bieten diese Berechnungen an. Dabei richten sich die Kosten nach der Größe der Wohnung oder des Gebäudes. Ab Ausstellungsdatum ist der Energieausweis 10 Jahre gültig, Änderungen werden nachgetragen.
Die Ausstellung des Energieausweises übernehmen Fachleute und Privatunternehmen – etwa Ingenieurbüros, die mit Gebäudetechnik befasst sind, Baumeister und Energieberater – auf Anfrage.
Vorsicht
Im Energieausweis wird der Durchschnittsverbrauch eines Gebäudes, bedingt durch den baulichen Zustand, errechnet. Die realen Energiekosten können durch die abweichenden Gewohnheiten jedes einzelnen aber durchaus anders ausfallen. Zum Beispiel katapultieren drei Vollbäder pro Tag oder auch eine konstante Raumtemperatur von 26 Grad Celsius den Energieverbrauch rasant in die Höhe! Mit Hilfe des Energieausweises können aber gezielt Maßnahmen zu effizientem Energieeinsatz gesetzt und damit letztlich Umwelt sowie Haushaltskasse geschont werden.
Quellen: www.sol4iea.at 2008