Dieser Artikel wurde am 2. April 2011 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!  Angenehme Stille, gemütliche Wärme und gespartes Geld – Schall- und Wärmeschutzfenster zahlen sich nicht nur allgemein…
Dieser Artikel wurde am 2. April 2011 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

 

Angenehme Stille, gemütliche Wärme und gespartes Geld – Schall- und Wärmeschutzfenster zahlen sich nicht nur allgemein aus, sondern dazu noch ganz wortwörtlich. Denn es winken Förderungen für den Fenstertausch.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden bei Fenstern gefördert?
Hier geht es vor allem um den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern. In Wohn- und Schlafräumen an Hauptstraßen bzw. Gemeindestraßen mit hoher Verkehrsbelastung gibt es dementsprechend auch Unterstützungen beim Einbau von Schallschutzfenstern. Das Ziel ist neben der Gesundheitsförderung auch Energeieeffizienz. Sprich: auch beim Einbau von Wärmeschutzfenstern werden Sie allgemein von der Stadt Wien unterstützt!

Wann Sie mit Förderungen rechnen können
Sie sind MieterIn, EigentümerIn oder InhaberIn eines Eigenheims oder eines Kleingartenwohnhauses? Dann können Sie gemäß des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes im Rahmen einer Wohnungsverbesserung eine Förderung erhalten. Dabei muss es sich um einen ganzjährig bewohnten Hauptwohnsitz handeln und das Haus vor mindestens 20 Jahren errichtet worden sein. Auch die Angaben zur Nutzfläche der Wohnung sind festgelegt: Damit Sie eine Förderung erhalten, kann die Nutzfläche der Wohnung 22m2 – 150m2 betragen.

Von der Förderung werden zum einen Holz- oder Metallfenster, zum anderen aber auch PVC-freie Kunststofffenster erfasst.

Wertvolle Unterlagen
Um an Förderungen zu gelangen, sollten Sie vor allem folgende Belege gut aufheben:

  • Kostenvoranschläge und Rechnungen
  • Bewilligung der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung (MA 19) für den Fenstertausch
  • Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes (bei Förderung durch Annuitätenzuschüsse)
  • Zustimmung der Hausverwaltung bzw. der HauseigentümerInnen

Auch Angaben zu Größe, Farbe und Material der Fenster, Erzeugerfirma, U-Wert (Maß für den Wärmedurchgang durch das Fenster), Einbauart und Liefer- und Einbaukosten usw. sind wichtig. All diese Angaben sind gemeinsam mit Kostenvoranschlägen bzw. Rechnungen bei Antragstellung in der Magistratsabteilung 50 vorzulegen.

Womit kann ich rechnen?

Beim Einbau von Schallschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen an Straßen mit besonderen Bedingungen sind Annuitätenzuschüsse von jährlich 5-9 Prozent des dafür aufgenommenen Kapitalmarktdarlehens möglich. Auch beim Einbau von Wärmeschutzfenstern (ausgenommen sind PVC-haltige Kunststofffenster) können Sie mit Förderungen von bis zu 3 Prozent rechnen.

Quelle: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/wohnungsverbesserung/fenstertausch.html