Die Förderung soll den Umstieg von einem fossilen Heizsystem auf ein klimafreundlicheres Hocheffizienzsystem erleichtern. Möglich ist das seit dem 09.02.2021, wobei eine Einreichung bis längstens 31.12.2022 möglich ist. Wer sich registriert hat muss den darauffolgenden Antrag innerhalb der nächsten 6 Monate stellen.
Wer wird gefördert?
Wie beim Sanierungsscheck 2021 werden ausschließlich Privatpersonen, Mit-/ Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses oder Reihenhauses sind, gefördert. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten andere Spielregeln, die hier zu finden sind.
Förderungsfähige Kosten
Von den förderbaren Kosten können maximal 35 % als nicht rückzahlbarer Kostenzuschuss gewährt werden. Die Arbeiten müssen von befugten Firmen ausgeführt werden. Eine genaue Auflistung, welche Maßnahmen förderbar sind, finden Sie hier.
Förderfähige Maßnahmen | Förderung |
Tausch des fossilen Heizungssystems – “raus aus ÖL” (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner, und strombetriebene Nacht- und Direktspeicheröfen) |
€ 5000.-* *Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1500 und 2000 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert. |
Tausch des fossilen Heizungssystems
Für den “Raus aus Öl”-Bonus muss die Altanlage außer Betrieb genommen werden und muss inkl. vorhandener Brennstofftanks ordnungsgemäß entsorgt werden. Wird nur die Heizung ohne einer gleichzeitigen thermischen Sanierung getauscht, ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises oder eines Beratungsprotokolls einer Energieberatung des jeweiligen Bundeslandes ausreichend.
- Holzzentralheizungsgeräte müssen die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 erfüllen und einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 85 % aufweisen. Eine Liste der förderbaren Kesselanlagen finden Sie hier. Die Kesselleistung muss in Ein- und Zweifamilienhäusern unter 100 kW liegen.
- Wärmepumpen müssen nach den EU-Umweltzeichenkriterien zertifiziert sein
- Nah-oder Fernwärmeanschluss: Die Anlage muss mindestens aus 80 % erneuerbarer Energie gespeist werden oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammen.
Schritte zur Förderung
- Beratung gibt’s wie immer in der Wien Energie-Welt Spittelau 0800 500 770
- Erstellung des Energieausweises
- Antragstellung: Anträge können ab dem 09.02.2021 solange gestellt werden wie Fördermittel vorhanden sind. Die Umsetzung muss ab dem 01.01.2021erfolgt sein. Die Antragstellung erfolgt nun in zwei Schritten.
Schritt 1 – Die Registrierung
Registrieren Sie sich online hier. Folgende Unterlagen sind dafür notwendig:
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- Vor- und Zuname der Antragsteller/in
- Geburtsdatum
- Postadresse
- E-Mailadresse und Telefonnummer
- Angaben zum neuen Heizungssystem und Kosten und der Nennwärmeleistung
Schritt 2
Die Antragstellung selbst muss spätestens 6 Monate nach Registrierung erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt muss die Installation fertiggestellt und abgerechnet sein. Für diesen Schritt der Einreichung benötigst du folgende Unterlagen:
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- Energieausweis bzw. Energieberatungs-Protokoll* des jeweiligen Bundeslandes
- Meldezettel
- alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems
- das ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
- Beim mehrgeschossigen Mietwohnbau: Sanierungsvereinbarung
*Für Antragsteller aus Wien ist ein Energieberatungs-Protokoll in der Wien Energie-Erlebniswelt, Spittelauer Lände 45, 1090 Wien erhältlich. Energieausweise können auch für Antragsteller aus Niederösterreich und dem Burgenland erfolgen. Für weitere Informationen kannst du uns auch unter energieberatung@wienenergie.at oder der Telefonnummer 0800 500 770 erreichen.
HIER GEHT’S ZUM AKTUELLEN Raus aus Öl Infoblatt 2021.
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