Seit 09.02.2021 ist es möglich für die Förderung einzureichen. Gefördert werden können alle Maßnahmen die zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.09.2023 bei Antragstellung im Jahr 2021 bzw. dem 30.09.2024 bei Antragstellung im Jahr 2022 umgesetzt werden.
Wer kann den Sanierungsscheck 2021 beantragen?
Einen Förderantrag können ausschließlich natürliche Personen stellen. Dazu zählen Mit-/Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses oder Reihenhauses. Im Falle eines mehrgeschoßigen Wohnbaus gelten besondere Förderkriterien, die du hier nachlesen kannst.
Was wird gefördert?
Es werden thermische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden die älter als 20 Jahre alt sind gefördert. Förderungsfähig sind eine umfassende Sanierung nach dem klimaaktiv-Standard und Teilsanierungen die eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % erzielen.
Förderbedingungen | |
Bei einer Einzelbauteilsanierung kann nur eine der genannten Maßnahmen gefördert werden. |
Außenwand Oberste Geschoßdecke / Dach Unterste Geschoßdecke Fenster |
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen z.B.
- dämmen der Außenwände
- das Dämmen der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- die Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Die Sanierung bzw. der Tausch der Fenster und Außentüren
Der Klima- und Energiefonds fördert zusätzlich Planungskosten wie z.B. den Energieausweis*, Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten. Ebenfalls kann die Bundesförderung mit einer Landesförderung kombiniert werden.
Förderhöhe
Die förderhöhe ergibt sich wie immer auf Basis des Ausmaß der Einsparungen. Die Tabelle gibt einen ersten Überblick welchem Standard die Sanierung entspricht.
Förderungsfähige Maßnahmen | Förderungsbedingungen |
Teilsanierung 40 % | Reduktion des spezifischen HWBRK um mind. 40 % |
Umfassende Sanierung – guter Zustand |
Reduktion des spezifischen HWBRK auf max. 56,44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis von ≤ 0,2 |
Umfassende Sanierung – klimaaktiv-Standard |
Reduktion des spezifischen HWBRK auf max. 44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis von ≤ 0,2 |
Bei Abweichungen des A/V-Verhältnis**, sprich <0,8 bzw. > 0,2 siehe Grenzwerttabelle Sanierungsscheck 2021 | |
**A/V-Verhältnis ist das Verhältnis der Außenfläche zum Volumen. |
Draus ergibt sich nun die Förderhöhe die du aus dieser Tabelle entnehmen kannst. Es handelt sich dabei um einen einmaligen nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss. Die Planungskosten werden maximal in einer Höhe von 10 % berücksichtigt.
Förderungsfähige Maßnahmen | Förderung thermische Sanierung |
Einzelbauteilsanierung | EUR 2000.- |
Teilsanierung 40 % | EUR 4000.- |
Umfassende Sanierung – guter Standard | EUR 5000.- |
Umfassende Sanierung – kliamaktiv-Standard | EUR 6000.- |
Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen, sofern mindestens 25 % der Fläche damit gedämmt werden, erhöht sich die oben genannte max. Förderung um 50 % | |
Es sind maximal 30 % der Investitionskosten förderfähig. Die genaue Förderhöhe wird nach Einreichung aller Unterlagen und der Endabrechnung ermittelt. |
Antragstellung
Die Antragsstellung ist ausschließlich online bei der Kommunal Public Consulting möglich. Für die Einreichung benötigst du vorerst deinen Meldezettel und die ‘Technischen Details des Energieausweises’. Dieses Formular solltest du vom Energieausweis-Ersteller ausgefüllt und unterschrieben erhalten. Sind alle Maßnahmen gesetzt, so ist die Endabrechnung auszufüllen und bis spätestens 31.12.2022 einzureichen.
Hinweis: Informationen über den *Energieausweis, sowie die Erstellung erhältst du auch in der Energieberatung in der Wien Energie-Welt Spittelau. Vereinbare dir dafür einen Termin unter energieberatung@wienenergie.at oder unter der Telefonnummer 0800 500 770.