Heizen mit Holz ist nach wie vor eine attraktive Möglichkeit heimelig und kostengünstig zu heizen. Um den Traum einer Holzheizung auch realisieren zu können, vergibt auch dieses Jahr wieder der Bund eine Förderung dafür.

Die Förderung kann von allen Privatpersonen beantragt werden. Pro Antragstellerin kann unabhängig vom Standort nur eine Holzheizung gefördert werden. Wichtig ist, dass die Installation ausschließlich von befugten Unternehmen durchgeführt wird.

Welche Arten der Holzheizung werden gefördert?

  • Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere fossile Kessel bzw. eine Holzheizung mit Baujahr vor 2005 ersetzen.
  • Pelletkaminöfen, durch die der Verbrauch fossiler Brennstoffe einer bestehenden Heizung bzw. der Brennstoffverbrauch einer Holzheizung mit Baujahr vor 2005 reduziert wird

Welche Voraussetzungen muss die Holzheizung erfüllen?

  • sie müssen dem Stand der Technik entsprechen,
  • über eine automatische Brennstoffzufuhr verfügen,
  • die Emissionsgrenzwerte gemäß Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) bei Volllast einhalten,
  • einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 85 % aufweisen,
  • deren Nennleistung max. 50 kW beträgt und
  • überwiegend privat genutzt wird und
  • ein Lieferdatum ab 01.03.2019 aufweisen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Gemäß den Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland in der gegebenen Fassung beträgt die Förderung unabhängig von den angegebenen Pauschalbeträgen maximal 35 % der anerkennbaren Investitionskosten.
  • Für ein Pellet- oder Hackgutzentralheizungsgerät, das eine alte Holzheizung mit Baujahr vor 2005 ersetzt – € 800
  • Für einen Pelletkaminofen – € 500

Nähere Informationen über die förderfähigen Heizungen sowie den Förderablauf findest du hier.

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