Dieser Artikel wurde am 4. März 2011 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Die eigenen vier Wände, aber keine Miete bezahlen? Über kurz oder lang erspart man sich mit einer…
Dieser Artikel wurde am 4. März 2011 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Die eigenen vier Wände, aber keine Miete bezahlen? Über kurz oder lang erspart man sich mit einer Eigentumswohnung und vor allem durch Förderungen bares Geld.

Sind Sie begünstigt?
Sie brauchen dringend eine Wohnung, denken aber anstatt an eine Miet- an eine Eigentumswohnung? Wenn Sie hier bestimmte Einkommensgrenzen einhalten können, gelten Sie als begünstigte Person. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen. Grundlage ist stets das Jahresnettoeinkommen des gesamten vergangenen Kalenderjahres (inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld, aber ohne Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Pflegeaufwand etc).

Schritte setzen
Um an eine Förderung zu gelangen, müssen Sie als BauträgerIn (bzw. die Errichtergesellschaft) ein Ansuchen stellen. Das können Sie machen, wenn Sie die/der im Grundbuch eingetragene EigentümerIn der Liegenschaft sind. Der folgende Förderungsantrag wird beim Amt der Wiener Landesregierung eingebracht.
Erst wenn Ihr Bauvorhaben anschließend bewertet wurde (bezüglich planerischer und ökologischer Qualität), dürfen Sie bzw. das Bauunternehmen mit dem Bau beginnen.

Womit Sie „rechnen“ können
Wird Ihnen eine Förderung gewährt, dann handelt es sich konkret um Landesdarlehen in der Höhe von 440 Euro/m² Nutzfläche.
Ist die Gesamtnutzfläche kleiner als 10.000 Quadratmeter, so erhöht sich Ihr Betrag sogar auf 550 Euro pro Quadratmeter.

Im Gegensatz zu anderen Förderung gibt es bei der Errichtung einer Eigentumswohnung für Sie jedoch noch Möglichkeiten der Aufstockung von Zuschüssen. Baukontenzuschüsse von 140 Euro/m² gibt es im Falle von Kleinbaustellen; bei der Einhaltung von hohen ökologischen Standards (Passivhaus) sind 60 Euro/m² an Zuschüssen möglich. Auch durch Wärmerückgewinnung und erneuerbare Energieträger können Sie Ihre Förderung um 20 Euro pro Quadratmeter aufstocken!

Alles nur geborgt
Das Darlehen ist mit einem Prozent der Darlehenssumme pro Jahr verzinst.
Die Darlehenslaufzeit beginnt ab Bezug der Wohnung oder spätestens nach der Fertigstellungsanzeige. In den ersten fünf Jahren der Darlehenslaufzeit werden nur Zinsen bezahlt. Ab dem sechsten Jahr setzen Kapitalrückzahlungen von 2 Prozent der Darlehenssumme ein, die dann im 26. Jahr auf 6 Prozent steigen.

Nicht alles wird gefördert
Um ökologischen Mindeststandards gerecht zu werden, dürfen Wohnbauvorhaben mit Kohle-, Koks-, Briketts-, Öl- oder Stromwiderstandsheizungen (ausgenommen die Stromzusatzheizung im Passivhaus) nicht gefördert werden.

Auch Wohnbauvorhaben mit Wärmeversorgung durch Gasheizungen können nur mehr begrenzt gefördert werden. In Anbetracht der Umweltschutzmaßnahmen dürfen Sie bei der Ausführung Ihres Dachgeschossausbaus keine treibhauswirksamen Dämmstoffe bzw. Schäume (FCKW, H-FKW, H-FCKW) und keine PVC-Fenster- bzw. Türenkonstruktionen verwenden.

>> Informieren Sie sich hier!

Quelle
Stadt Wien: Voraussetzungen für Förderungen von Eigentumswohnungen
http://www.help.gv.at/Content.Node/21/Seite.210170.html