Geförderter Wohnraum ist mit Baukosten und Grundkosten verbunden. Diese stellen schon in der Planungsphase eines Neubaus oder einer Sanierung eine finanzielle Belastung dar. Das Land Wien fördert die Aufbringung dieser Kosten mit einem speziellen Darlehen.
Dieser Artikel wurde am 12. Januar 2019 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Das so genannte Eigenmittelersatzdarlehen oder Ein-Prozent-Landesdarlehen ist ein Mittel, um die Wohnraumschaffung und die Eigenheimfinanzierung leistbarer zu machen. Ein Rechtsanspruch auf das Darlehen besteht allerdings nicht.

Wer ein Eigenmittelersatzdarlehen erhalten möchte, muss einen Antrag stellen. Dieser wird jedoch nicht bei der Magistratsabteilung 50, der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten, eingereicht. Adressat ist vielmehr ein zuständiges Kreditinstitut.

Baukostenförderung und Grundkostenförderung

Das Darlehen hat zwei Teile, eine Baukostenförderung und, darauf aufbauend, eine Grundkostenförderung. Das bedeutet: Nur bei Anspruch auf Baukostenförderung können Jungfamilien oder begünstigte Familien zusätzlich zur Baukostenförderung auch eine Grundkostenförderung erhalten.

Die Baukostenförderung wird für die Finanzierung der Baukosten-Eigenmittel einer geförderten Mietwohnung, Genossenschaftswohnung, Eigentumswohnung oder Gemeindewohnung vergeben. Die Benützungsbewilligung der Wohnungen darf nicht älter als 20 Jahre alt sein.

Das Darlehen ist von Einkommen und familiärer Situation abhängig. Einkommens- und Familienverhältnisse werden während der Laufzeit periodisch überprüft und die Rückzahlungsmodalitäten angepasst. Das kann dazu führen, dass die Ratenhöhe unverändert bleibt, die Raten erhöht werden (dadurch verringert sich die Laufzeit),
oder das Darlehen sofort zur Gänze zurückgezahlt werden muss.

Antragstellung

Die Stadt Wien empfiehlt, vor der Antragstellung einen Beratungstermin bei den zuständigen Kreditinstituten zu vereinbaren. Spätestens bei der Antragstellung sollten alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Die Bank hilft auch beim Ausfüllen des Antrags und nimmt ihn unterzeichnet entgegen, sie reicht ihn bei der MA 50 ein.

Zum Download: Antrag auf Eigenmittelersatzdarlehen
Online-Rechner: Das Eigenmittelersatzdarlehen

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