Unter dem Begriff Obsoleszenz versteht man, dass Produkte auf eine beeinflusste Art altern. Derstandard.at berichtete, dass künftig nachgewiesene Fälle in Frankreich mit bis zu zwei Jahren Haft und 300 000 Euro Geldstrafe bestraft werden können.
Hierbei dreht sich alles um die mit Vorsatz eingebauten Fehler in elektronischen Haushaltsgeräten.
So wird etwa die Waschmaschine mit einem Teil ausgestattet, das ihre Lebenszeit künstlich verkürzt. Diese Teile haben dabei schlichtweg eine geringere Qualität und werden daher früher funktionsuntauglich.
Das absichtliche Verkürzen der Lebenszeit von Elektrogeräten ist Betrug
Somit müssen neue Geräte angeschafft werden und der Müllberg wächst weiter. All dies wird von Herstellern stets bestritten, auch eben dieses Verbot dürfte vor allem das Problem des Nachweises haben.
Man darf also gespannt sein, wie der der Nachweis erbracht werden wird und wann ein erster Betrugsfall, nach in Kraft treten des Gesetztes, bekannt wird.
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