LANDESFÖRDERUNGEN
WIEN
Sanierung
Die Förderung einer umfassenden thermisch-energetischen Sanierung mit einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs wird auch 2013 weitergeführt. Je nach Ausmaß dieser Reduktion wird eine Förderung in Form eines Landesdarlehens – und: zusätzlich ein Direktbeitrag! – gewährt. Hier ein Überblick über die Höhe der Förderung:
Förderbedingung lt. § 19 (1) SanVO | Förderhöhe | ||
Verhältnis zu NEG-Standard*) | Reduktion Heizwärmebedarf kWh je m² BGF und Jahr | Landesdarlehen 1% in €/m² BGF | Direktbeitrag €/m² BGF |
1,37 | 100 | EUR 70,- | EUR 70,- |
1 | 130 | EUR 100,- | EUR 100,- |
0,75 | — | EUR 300,- | EUR 150,- |
Passivhausstandard | EUR 300,- | EUR 150,- + 60,- |
*) Niedrigenergiegebäude-Standard: < 50 kWh/m2 und Jahr
Wird zusätzlich zu diesen Verbesserungen am Gebäude auch das Heizsystem durch ein innovatives klimarelevantes System ersetzt, wird je m2 Bruttogeschossfläche ein weiterer Direktbeitrag von € 30,- gewährt. Ein solches Heizsystem kann eine Wärmepumpe, eine Biomasse-Anlage oder ein Fernwärmeanschluss sein.
Bei Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erhöht sich dieser Beitrag auf € 40,-.
Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage gibt es 2013 noch die Direktförderung wie im Vorjahr.
Für die Gebäudehülle gibt es folgende Mindestvorgaben bei den U-Werten:
Fenster und Fenstertüren, Fensterglas (nur Glastausch) | 1,35 W/m²K |
Decken gegen Außenluft, gegen Dachräume; über Durchfahrten und Dachschrägen | 0,20 W/m²K |
Wände gegen Außenluft | 0,25 W/m²K |
Kellerdecke, erdberührter Boden | 0,35 W/m²K |
Folgende Voraussetzungen sind einzuhalten:
- Keine PVC-haltigen Fenster und keine HFKW-, HFCKW- und FCKW-haltigen Dämmstoffe
- AntragstellerIn ist EigentümerIn und Objekt ist der Hauptwohnsitz
- Das Gebäude ist mindestens 20 Jahre alt (ausgenommen Kleingartenwohnhäuser)
- Die Wohnnutzfläche beträgt mindestens 22 m2
- Ein vorzeitiger Arbeitsbeginn ist möglich, Rechnungen dürfen jedoch bei Einreichung maximal 6 Monate alt sein
- Der späteste Baubeginn muss 6 Monate nach Zustellung der Zusicherung erfolgen
- Energieausweis nach OIB Richtlinie 6
- Mindestens ein Drittel Eigenmittel
- Eigenleistungen verbessern den Energieausweis, reine Materialrechnungen werden jedoch nicht anerkannt (nur Rechnungen von konzessionierten Firmen!)
Die Gewährung des Darlehens (mit einer 1-prozentigen Verzinsung auf 10, 15 oder 20 Jahre) ist einkommensabhängig. Das maximale jährliche Nettoeinkommen beträgt für:
- 1 Person: 47.250 €
- 2 Personen: 70.420 €
- 3 Personen: 79.680 €
- 4 Personen: 88.940 €
- + 5.180 € für jede weitere Person
Das ausgefüllte Antragsformular wird mit folgenden Unterlagen bei der MA 25 oder MA 50, Muthgasse 62, 1190 Wien, eingereicht:
- Kostenvoranschlag oder Rechnungen mit Datum höchstens sechs Monate vor Antragstellung
- Energieausweis
- Baubehördlich bewilligter Bestandsplan (+ Bescheid)
Falls erforderlich:
- Baubehördliche Bewilligung
- Zustimmung der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung (bei Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes)
Auch die Förderung der thermischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungseinheiten wird 2013 weitergeführt, Anlauf- und Einreichstelle ist der wohnfonds_wien, Lenaugasse 10, 1080 Wien.
Information, Beratung und Erstellung von Energieausweisen gibt es wie immer im Wien Energie Haus, Telefon: 01/58200.