Dieser Artikel wurde am 4. April 2013 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!LANDESFÖRDERUNGEN WIEN Sanierung Die Förderung einer umfassenden thermisch-energetischen Sanierung mit einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs wird auch…
Dieser Artikel wurde am 4. April 2013 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

LANDESFÖRDERUNGEN
WIEN

Sanierung

Die Förderung einer umfassenden thermisch-energetischen Sanierung mit einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs wird auch 2013 weitergeführt. Je nach Ausmaß dieser Reduktion wird eine Förderung in Form eines Landesdarlehens – und: zusätzlich ein Direktbeitrag! – gewährt. Hier ein Überblick über die Höhe der Förderung:

Förderbedingung lt. § 19 (1) SanVO Förderhöhe
Verhältnis zu NEG-Standard*) Reduktion Heizwärmebedarf kWh je m² BGF und Jahr Landesdarlehen 1% in €/m² BGF Direktbeitrag €/m² BGF
1,37 100 EUR 70,- EUR 70,-
1 130 EUR 100,- EUR 100,-
0,75 EUR 300,- EUR 150,-
Passivhausstandard EUR 300,- EUR 150,- + 60,-

*) Niedrigenergiegebäude-Standard: < 50 kWh/m2 und Jahr

Wird zusätzlich zu diesen Verbesserungen am Gebäude auch das Heizsystem durch ein innovatives klimarelevantes System ersetzt, wird je m2 Bruttogeschossfläche ein weiterer Direktbeitrag von € 30,- gewährt. Ein solches Heizsystem kann eine Wärmepumpe, eine Biomasse-Anlage oder ein Fernwärmeanschluss sein.
Bei Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erhöht sich dieser Beitrag auf € 40,-.
Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage gibt es 2013 noch die Direktförderung wie im Vorjahr.

Für die Gebäudehülle gibt es folgende Mindestvorgaben bei den U-Werten:

Fenster und Fenstertüren, Fensterglas (nur Glastausch) 1,35 W/m²K
Decken gegen Außenluft, gegen Dachräume; über Durchfahrten und Dachschrägen 0,20 W/m²K
Wände gegen Außenluft 0,25 W/m²K
Kellerdecke, erdberührter Boden 0,35 W/m²K

Folgende Voraussetzungen sind einzuhalten:

  • Keine PVC-haltigen Fenster und keine HFKW-, HFCKW- und FCKW-haltigen Dämmstoffe
  • AntragstellerIn ist EigentümerIn und Objekt ist der Hauptwohnsitz
  • Das Gebäude ist mindestens 20 Jahre alt (ausgenommen Kleingartenwohnhäuser)
  • Die Wohnnutzfläche beträgt mindestens 22 m2
  • Ein vorzeitiger Arbeitsbeginn ist möglich, Rechnungen dürfen jedoch bei Einreichung maximal 6 Monate alt sein
  • Der späteste Baubeginn muss 6 Monate nach Zustellung der Zusicherung erfolgen
  • Energieausweis nach OIB Richtlinie 6
  • Mindestens ein Drittel Eigenmittel
  • Eigenleistungen verbessern den Energieausweis, reine Materialrechnungen werden jedoch nicht anerkannt (nur Rechnungen von konzessionierten Firmen!)

Die Gewährung des Darlehens (mit einer 1-prozentigen Verzinsung auf 10, 15 oder 20 Jahre) ist einkommensabhängig. Das maximale jährliche Nettoeinkommen beträgt für:

  • 1 Person: 47.250 €
  • 2 Personen: 70.420 €
  • 3 Personen: 79.680 €
  • 4 Personen: 88.940 €
  • + 5.180 € für jede weitere Person

Das ausgefüllte Antragsformular wird mit folgenden Unterlagen bei der MA 25 oder MA 50, Muthgasse 62, 1190 Wien, eingereicht:

  • Kostenvoranschlag oder Rechnungen mit Datum höchstens sechs Monate vor Antragstellung
  • Energieausweis
  • Baubehördlich bewilligter Bestandsplan (+ Bescheid)

Falls erforderlich:

  • Baubehördliche Bewilligung
  • Zustimmung der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung (bei Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes)

Auch die Förderung der thermischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungseinheiten wird 2013 weitergeführt, Anlauf- und Einreichstelle ist der wohnfonds_wien, Lenaugasse 10, 1080 Wien.

Information, Beratung und Erstellung von Energieausweisen gibt es wie immer im Wien Energie Haus, Telefon: 01/58200.