HIER GEHT’S ZUM AKTUELLEN SANIERUNGSSCHECK 2015.
Die Sanierungsoffensive wird verlängert.
Förderhöhe und Förderkriterien sind im Wesentlichen gleich wie im Vorjahr.Eine Neuerung ist der Bonus für Holzfenster in Höhe von € 500,- sowie ein Bonus für die Erstellung eines Energieausweises in Höhe von € 300,-.
Neu ist außerdem ein „Frühbucherbonus“: wird der Förderantrag bis 30. Juni 2013 eingereicht, können bis zu 30 % der förderungsfähigen Sanierungskosten bzw. maximal € 7.000,- lukriert werden, danach sind es wieder die 20 % bzw. höchstens € 5.000,-. Die Förderung bei Erneuerung des Heizsystems auf Solar-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen bzw. Nah- oder Fernwärmeanschluss beträgt maximal € 2.000,-.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fördersummen in Abhängigkeit vom Umfang der Maßnahmen:
Maßnahme | Erhöhte Förderung bei Antrag bis 30.6.2013 | Förderung bei Antrag ab 1.7.2013 | Zuschläge |
Umfassende Sanierung | € 7.000,- | € 5.000,- | € 500,- für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen€ 500,- für Verwendung von Holzfenstern€ 300,- für den Energieausweis |
Teilsanierung 30% | € 4.000,- | € 3.000,- | |
Teilsanierung 20% | € 3.000,- | € 2.000,- | |
Einzelbaumaßnahme (Oberste Geschoßdecke, Dach); Fenster- / Außentürentausch | € 3.000,- | € 2.000,- | |
Umstellung Wärmeerzeugungssystem | € 2.000,- | € 2.000,- |
Voraussetzungen für das Gebäude
- Bei umfassender Sanierung: Senkung des Heizwärmebedarfs (HWB) auf maximal 75 kWh pro Quadratmeter und Jahr abhängig vom Oberflächen/Volumen-Verhältnis des Gebäudes
- bei Teilsanierung: Senkung des HWB um mindestens 20 % oder 30 % und Einhaltung definierter U-Werte für die einzelnen Gebäudeteile
- Einzelbaumaßnahmen: Oberste Geschoßdecke bzw. Dach: mindestens 16 cm Dämmung
- Tausch von zumindest 80 % der bestehenden Fenster/Außentüren auf Fenster/Außentüren mit einem maximalen U-Wert von 1,35 W/m2K
Voraussetzungen für das Wärmeerzeugungssystem
Das Gebäude muss bereits einem guten Standard entsprechen oder gleichzeitig eine förderungsfähige Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden.
- Solarkollektoren müssen der „Solar-Keymark-Richtlinie“ entsprechen und mindestens 15 m2 Bruttokollektorfläche aufweisen
- Holzzentralheizungsgeräte müssen die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 erfüllen, eine Liste der förderungsfähigen Kesselanlagen finden Sie hier. Die Kesselleistung darf höchstens 50 kW betragen.
- Bei Wärmepumpen muss die Jahresarbeitszahl mindestens 4 betragen
- Bei Nah-oder Fernwärmeanschluss muss der Anteil der biogenen Brennstoffe mindestens 50 % betragen, ansonsten reduziert sich die Förderung um € 500,-
Im mehrgeschossigen Wohnbau wird der aliquote Anteil an förderungsfähigen Investitionskosten je Wohneinheit herangezogen.
Schritte zur Förderung
- Beratung
gibt’s wie immer im Wien Energie Haus! Tel. (01) 58 200 - Erstellung des Energieausweises
- Antragstellung:
Anträge können bis zum 31.12.2013 über die Bausparkassen eingereicht werden. Der Förderungsantrag wird im Zuge der Erstellung des Energieausweises ausgefüllt. Erforderlich sind folgende Unterlagen:- Ausgefüllter Förderungsantrag
- Grundbuchauszug
- Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen
- Beim mehrgeschossigen Mietwohnbau: Sanierungsvereinbarung
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden: Bestätigung des Bundesdenkmalamtes
Wichtig: die Antragstellung muss vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen!
- Endabrechnung:
Nach der Umsetzung der Maßnahmen ist das ausgefüllte Endabrechnungsformular inklusive aller erforderlichen Unterlagen bis längstens 31.3.2015 an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, zu übermitteln. Eventuelle Abweichungen der ursprünglich geplanten Maßnahmen sind im Formular darzustellen und vom Aussteller des Energieausweises zu bestätigen.
Weitere Details zum Sanierungsscheck 2013 finden Sie hier. Eine Kombination mit einer Landesförderung ist möglich. HIER GEHT’S ZUM AKTUELLEN SANIERUNGSSCHECK 2015.
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