Photovoltaik
Photovoltaik
Schritt für Schritt zur passenden Förderung.
Dieser Artikel wurde am 1. März 2017 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wird in Wien bereits seit mehreren Jahren gefördert. Um den Trend, Eigenerzeugungsanlagen zu errichten, weiter zu stärken, wird diese Förderung auch im Jahr 2016 weitergeführt.

Dabei gibt es mittlerweile drei Förderschienen:

1. Photovoltaikanlagen

Diese Förderung besteht bereits seit einigen Jahren, gegenüber dem Vorjahr gibt es hier auch keine wesentlichen Änderungen.
Eine Förderung für alle Anlagen bis maximal 5 kWp wird über die Bundesförderung des Klima- und Energiefonds abgewickelt, die Förderhöhe beträgt wie im letzten Jahr 275,- pro kWp. Ab einer Leistung von 5 kWp kann die Wiener Landesförderung in Höhe von € 400,- pro kWp beantragt werden, maximal jedoch 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Nach Einlangen der Förderzusage muss die Anlage innerhalb eines Jahres errichtet und fertiggestellt werden.

Antragstellung für Photovoltaikanlagen:

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Errichtung, ausschließlich online. Den Link zur Förderstelle findest du hier. Für die Fördereinreichung benötigst du folgende Unterlagen:

  • Bindendes Angebot einer Errichterfirma, unter Angabe der Gesamtleistung der Anlage
  • Nachweis des prognostizierten Jahresertrages der Anlage durch die Errichterfirma
  • Lichtbildausweis

2. Elektrische Speicher

Stationäre Stromspeicher auf Basis von Lithiumtechnologie werden mit € 500,- pro kWh Speichernennkapazität bzw. ebenfalls maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, entweder in Kombination mit der Neuerrichtung einer Photovoltaik-Anlage oder auch als Nachrüstung zu einer bestehenden Anlage. Für ein zusätzliches Lastmanagementsystem gibt es eine Fördersumme in Höhe von € 300,-.

Diese Förderung ist auf maximal 200 Stück bzw. bis zur Ausschöpfung der Förderhöhe beschränkt.

3. Hybridanlagen (PVT)

Hybridkollektoren erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Für diese Anlagen beträgt die Förderhöhe € 600,- pro kWp, jedoch auch hier mit einer Obergrenze von 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Ebenfalls Bedingung sind mindestens 900 Volllaststunden, darüber hinaus müssen die Kollektoren Qualitätsrichtlinien („Solar Keymark“) entsprechen.

Antragstellung bei elektrischen Speichern und Hybridanlagen:

Die Antragstellung erfolgt vor der Umsetzung per Post, Fax oder E-Mail an die MA 20, das Antragsformular findest du hier. Zusätzlich sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Angebot eines befugten Elektrounternehmens
  • Vollmacht des Förderwerbers, wenn die Antragstellung durch die Errichterfirma erfolgt

Zusätzlich bei Hybridanlagen:

  • Projektbeschreibung zur Wärmenutzung
  • Nachweis der 900 Volllaststunden
  • Nachweis der „Solar Keymark“-Zertifizierung

Förderabrechnung

Nach Fertigstellung der Anlage sind die Abrechnungsunterlagen persönlich oder per E-Mail an die Förderstelle (MA 20) zu übermitteln. Diese umfassen:

  • Rechnungen und Einzahlungsbelege
  • unterschriebener Fördervertrag
  • Funktionsprüfung gemäß ÖVE 8001

Zusätzlich bei Photovoltaikanlagen:

Zusätzlich bei Speicheranlagen:

Zusätzlich bei Photovoltaik- und Hybridanlagen:

  • Anerkennungsbescheid Ökostromerzeugungsanlage (MA 64)
  • Elektrizitätswirtschaftliche Genehmigung (MA 64)
  • Abnahmeprotokoll durch eine befugte Firma

Weitere Details über diese Wiener Landesförderungen kannst du hier nachlesen. Und ob deine Dachfläche für eine Solarnutzung geeignet ist, kann mit einem Blick in den Solarpotentialkataster festgestellt werden.