Ein „zeitgemäßes Fahrrad-Paket“ hat das Verkehrsministerium ausgearbeitet: und ab heute, Ostersonntag, gelten die neuen Regeln. Sie bringen ein Telefonier-Verbot, aber auch eine Lockerung der Radweg-Pflicht.
Dieser Artikel wurde am 31. März 2013 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Radfahren boomt – und das nicht erst seit dem heuer ausgerufenen Fahrradjahr 2013. Im Stadtverkehr sehr sinnvoll – schließlich sparen Fahrräder viel Platz und belasten die Luft nicht mit Emissionen.

Je mehr mit dem Rad gefahren wird, desto sichtbarer werden Radfahrer natürlich auch, desto mehr sind sie ungeduldigen Autofahrern „im Weg“ oder erscheinen Fußgängern bedrohlich. Und desto lauter wird der Ruf nach Regulierung.

Bisherige Maßnahmen:

Schon seit 2011 gelten eine Radhelmpflicht für Kinder bis 12 und ein erweitertes Rücksichtnahmegebot in der Straßenverkehrsordnung. Erwachsenen wird das Tragen eines Helms empfohlen.
In Wien sorgt eine eigene Radfahragentur mit diversen Aktionen für positive Bewusstseinsbildung. Für Radfahr-Trainings bestehen Förderungen.

Was ist neu ab 31. März 2013:

  • Handyverbot: Wer beim Radfahren telefoniert, zahlt künftig 50 Euro Strafe. Wie im Auto gilt: Freisprecheinrichtung ausgenommen. Darüber wurde im Vorjahr diskutiert, der Sinn der Regelung liegt aber klar auf der zweiten Hand am Lenker.
  • Fahrradstraßen: Städte oder Gemeinden können, wenn sie wollen, eigene Fahrradstraßen schaffen, die ganz für Fahrrad und Fußgänger reserviert sind. Autos dürfen dann – wenn solche Fahrradstraßen wirklich kommen – nur im Ausnahmefall zu- oder abfahren.
  • Begegnungszonen: In Mischverkehr-Zonen sollen Fußgänger, Radfahrer und Autos gleichberechtigt unterwegs sein – mit maximal 20, gelegentlich 30 km/h. Vorrang hat jeweils der schwächste Verkehrsteilnehmer.
  • Jetzt wird es wirklich spannend: Die Radwegbenützungspflicht wird gelockert. Das ist aus mehreren Gründen gut. Da sind etwa Fälle, in denen Radfahrer unter großer Gefahr laufend zwischen unterbrochenen Radwegstücken und dem Fließverkehr hin- und herwechseln mussten, wollten sie nicht mit einem Reifen im Kriminal fahren. Oder sogar die Notwendigkeit, die Straße zu überqueren, um zum Radweg zu gelangen. Wenn Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs es erlauben, dürfen Radler jetzt endlich trotz Radweg auf der anderen Straßenseite im Autoverkehr mitfahren.

Die im Vorjahr von Fahrradgegnern vehement geforderte Nummerntafelpflicht für Räder – eine weltweit einzigartige Idee, die effektiv nur das Radfahren von einem Behördenweg abhängig machen würde – bleibt uns erspart.

Don’t drink and drive

Im Gespräch war auch eine schärfere Promille-Grenze für Radfahrer. Die kommt nicht, weil Alkoholisierung bei Fahrradunfällen statistisch keine Rolle spielt. Trotzdem versteht es sich natürlich auch ohne Gesetz, dass nüchterne Radler sicherer unterwegs sind.

Und was Fußgänger am meisten ärgert – das Fahren auf dem Gehsteig – bleibt nach wie vor untersagt.

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