Die meisten Fördermaßnahmen sind in den Ländern geregelt. Einige Aktionen laufen auch bundesweit. Dazu zählen auch Förderungen für die Nutzung von Solarenergie.
Die Sonne liefert Ihre Energie kostenlos an die Erde – und das beinahe unerschöpflich. Jeden Tag trifft 10.000 mal so viel Energie auf die Erde, wie wir verbrauchen – die Herausforderung liegt lediglich darin, sie „einzufangen“. Um diese Anstrengung zu unterstützen, fördert der Bund den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen und von Solarthermischen Anlagen.
Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen in Fertighäusern
Mit Photovoltaik-Förderaktion 2011 belief sich auf 35 Millionen Euro vom Klima- und Energiefonds – ausschließlich für private Anbieter. Die Summe wurde allerdings noch in den ersten Minuten der Frist (ab 4.4.2011, 8 Uhr) volltändig ausgegeben.
Regelung für die Stadt Wien
Immerhin: Wo der Bund ausfällt, springt bei Anlagen innerhalb der Stadtgrenzen Wien ein. Bis Ende 2011 übernimmt die Stadt Wien bis zu 40% der Kosten für Photovoltaikanlagen – als Direktförderung.
Allerdings: nur bis zu einem Maximalbetrag von Euro 1.500 / kWp.
Solarthermische Anlagen
Solarthermische Anlagen werden mittels nicht rückzahlbarem Direktzuschuss gefördert. Die Förderhöhe setzt sich aus einem Sockelbetrag sowie einer Flächenförderung in Höhe von 70€/m² Absorberfläche bei solarer Warmwasserbereitung oder 100€/m² Absorberfläche bei solarer Raumheizungsunterstützung zusammen. Der Sockelbetrag ist je nach Größe der Anlage gestaffelt: Es gilt für
- 3-5 Wohneinheiten: max. 750 € / WE
- 6-10 Wohneinheiten: max. 600 € / WE
- 11-15 Wohneinheiten: max. 550 € / WE
- 16-20 Wohneinheiten: max. 500 € / WE
- ab 21 Wohneinheiten: max. 450 € / WE
Für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung darf der Zuschuss 30 Prozent der förderbaren Investitionskosten, für Solaranlagen zur Raumheizungsunterstützung sowie Anlagen zur solaren Kühlung darf der Zuschuss 40 Prozent der förderbaren Investitionskosten nicht überschreiten.Voraussetzung um die Förderung in diesem Ausmaß zu erhalten sind folgende: Leistungs- und Qualitätskontrolle der Sonnenkollektoren durch Einhalt der EN Norm 12 975; die Kriterien der Planung und Ausführung müssen der Norm EN 12 977 entsprechen, die Solaranlage ist nur in Kombination mit einem Niedertemperaturheizsystem (Fußbodenheizung oder Wandheizung) förderbar.
Bei Solaranlagen für Gemeinschaftsanlagen ist ein Monitoring vorgeschrieben. 2/3 der Förderung wird sofort ausgezahlt, 1/3 wird erst nach frühestens 2,5 Jahren ausbezahlt.
Steuerlich absetzbar: Nachträglicher Einbau von Solaranlagen
Werden Solaranlagen nachträglich installiert, so sind diese Kosten in der Einkommensteuer als Sonderausgaben absetzbar. Als „Instandsetzungsmaßnahmen“ deklariert, kann der Einbau von Wärmepumpen, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen geltend gemacht werden, ebenso wie die Umstellung auf Fernwärmeversorgung. Der absetzbare Maximalbetrag beläuft sich pro Jahr auf 2.920 Euro; für Alleinverdiener verdoppelt sich dieser Maximalbetrag auf 5.840 Euro pro Jahr. Leben im Haushalt mehr als zwei Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, dann kommt noch ein zusätzlicher Bonus von 1.460 Euro im Jahr dazu.
Laufende Wartungsausgaben und über die Miete weiterverrechnete Kosten sind allerdings nicht absetzbar.
Solarenergie gegen Energieimporte
Solarenergie ist eine erneuerbare Energie, die zur Verringerung der Energieimporte sowie zur Verbesserung der Umweltsituation und Ressourcenschonung beitragen kann. Mit der Förderung von solarthermischen Anlagen soll ein wirtschaftlicher Anreiz zur Nutzung von Solarenergie geschaffen werden.
Die Stadt Wien wird die Solarförderung für Wien in der Höhe von einer Million Euro bis 31. Dezember 2011 verlängern. Die Verlängerung erfolgt rückwirkend mit 1. Jänner 2011.
Der Zuschuss für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung beträgt 30 Prozent der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zu einem Sockelbetrag von 1.000 Euro ein Pauschalbetrag von 70 Euro pro Quadratmeter Absorberfläche zugeschossen.
Kommt zur Warmwasserbereitung eine Raumheizungsunterstützung beziehungsweise -kühlung dazu, steigt der Betrag auf 40 Prozent der förderbaren Investitionskosten. Zum Sockelbetrag von 1.000 Euro kommt dann ein Pauschalbetrag von 100 Euro pro Quadratmeter Absorberfläche.
Zum Antragsformular geht es hier: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbautechnik/foerderungen/solarfoerderung.html