Dieser Artikel wurde am 31. Januar 2011 veröffentlicht und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!Zur Beurteilung des Energiebedarfes von Wohnhäusern und Wohnungen wird der sogenannte Energieausweis herangezogen. In diesem wird eine…
Dieser Artikel wurde am 31. Januar 2011 veröffentlicht
und ist möglicherweise nicht mehr aktuell!

Zur Beurteilung des Energiebedarfes von Wohnhäusern und Wohnungen wird der sogenannte Energieausweis herangezogen. In diesem wird eine Energiekennzahl in Kilowattstunden (kWh) pro m2 errechnet, welche den Vergleich des Heiz-Energiebedarfes, eingeteilt in Energieeffizienzklassen von A bis G, wie beim bekannten Kühlschrankpickerl ermöglicht.
Gute Voraussetzungen für einen guten Wert bieten: hoher Wärmedämmstandard, kompakte Bauform, moderne Fenster und Türen, sonnengerechte Ausrichtung des Hauses und der Fensterflächen, Solarenergienutzung, Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und moderne und sparsame Heiz- und Warmwassertechnik (beispielsweise Wärmepumpen, Gas-Brennwertgeräte, Pelletskessel, Solarenergie, etc.).
Der Energieausweis ist sowohl für den Neubau verpflichtend, wie auch beim Verkauf oder der Vermietung von Häusern bzw. Wohnungen. Gute Werte beim Energieausweis lassen oftmals hohe Förderungen lukrieren, welche die Mehrkosten für die Energiesparmaßnahmen mehr als aufwiegen können und erhöhen den Immbobilienwert.

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