Die Förderung für Elektrofahrzeuge für Privatpersonen ist in Niederösterreich ausgelaufen.
Überblick über die Unterstützungen:
Warum?
Die Bedeutung von Elektrofahrzeugen wird in Anbetracht der Herausforderungen durch die Energiewende und der steigenden Erzeugung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen immer höher. Einerseits reduzieren sie den Verbrauch fossiler Energien im Mobilitätsbereich, andererseits bieten sie eine der Möglichkeiten, den zu „ungünstigen“ Zeiten erzeugten Strom zu speichern.
Was?
Um die Entwicklung der Elektromobilität in Niederösterreich zu unterstützen, werden sowohl die Anschaffung von Elektrofahrzeugen als auch die Umrüstung auf Elektroantrieb für maximal 600 Förderfälle im Zeitraum von 1.3.2014 bis 31.12.2014 gefördert. Bei einspurigen Elektrokrafträdern sowie mehrspurigen leichten Elektrofahrzeugen umfasst die Aktion 180 Förderfälle, die Antragstellung ist hier bis zum 31.12.2015 möglich.
Für wen?
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich.
Wieviel?
Als Förderung wird einerseits ein Zuschuss gewährt, andererseits gibt es mögliche Zusatzförderungen in Form eines „e-Mobilitäts-Bonus“. Folgende Tabelle gibt einen Überblick:
Maßnahme | Förderhöhe |
Reiner Elektrokraftwagen (Anschaffung / Umrüstung) |
|
Reiner Elektrokraftwagen e-Mobilitätsbonus | 50 % der Kosten von:
|
Elektrokraftwagen mit Reichweitenverlängerung (Hybrid) |
|
Elektrokrafträder (inklusive Leichtfahrzeuge) | 10 % der nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal € 1.000,- |
Wie?
(1) Elektrofahrzeuge anschaffen oder umrüsten (2) Förderungsantrag online stellen: für Elektrokraftwagen hier, für Elektrokrafträder hier (3) Folgende Unterlagen beilegen: Bei Kauf:
- Kopie der Rechnung
- Zahlungsbestätigung
Bei Umbau:
- Kopie der saldierten Rechnungen
- Kopie der Typenscheineintragung
Bei Ökostrom-Nutzung:
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energieträgern bzw. Ökostrom (Liefervertrag für Ökostrom, zB Optima Wasser Plus, oder Nachweis einer eigenen Ökostromanlage, zB Photovoltaikanlage)
Für den e-Mobilitätsbonus:
- Rechnungskopien der Jahrestickets
- Rechnungskopien der ÖBB-Vorteilscard
- Rechnungskopien für die Miete eines Mietwagens
- Rechnungskopie für ein eintägiges Fahrtraining
Die Rechnungen müssen auf den/die Förderwerber/in ausgestellt sein.
- Umweltfreundliche Mobilität genießen!
Weitere Details zu den Förderungen können Sie hier nachlesen.
Hier kommen Sie zu weiteren “Schritt für Schritt”- Serien: