Förderungen der E-Mobilität für Privatpersonen auf einen Blick.

Wenn du zu denjenigen gehörst, die sich schon lange für E-Mobilität begeistern, jedoch bislang aufgrund der Anschaffungskosten noch kein Elektrofahrzeug zugelegt haben, gibt jetzt die Chance dies doch zu tun. Für die Jahre 2019/2020 wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für Privatpersonen ab 01.03.2019 gefördert. Die Förderung umfasst einen:

  • „E-Mobilitätsbonus“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird
  • Und einen „E-Mobilitätsbonus“ des Bundes aus Mitteln des BMNT und bmvit

Gefördert werden ausschließlich Privatpersonen, d.h. die private Nutzung des geförderten Elektro-Fahrzeuges muss gewährleistet sein. Pro Fahrzeug kann nur eine Bundesförderung beantragt werden, jedoch können pro Antragsteller mehrere Anträge für unterschiedliche Fahrzeuge gestellt werden.

  • Gefördert werden folgende Fahrzeugtypen:
  • Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb
  • Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Plug-in Hybridfahrzeuge
  • Range Extender und Reichweitenverlängerer
  • E-Mopeds
  • E-Motorräder
  • E-Transporträder

Unter folgenden Voraussetzungen werden Fahrzeuge gefördert:

  • Bei deren Anschaffung wurde ein E-Mobilitätsbonus seitens des Fahrzeughändlers im Ausmaß von netto 2000, 1250 Euro, 500 Euro, 350 Euro bzw. 250 Euro abhängig von der Fahrzeugtype gewährt. Auf der Rechnung muss dieser gemeinsam mit dem Informationstext „E-Mobilitätsbonusanteil“ in der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.
  • Die mit Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden (Bei Erwerb einer Wien Energie Tanke Karte ist die automatisch gegeben.)
  • Deren vollelektrische Reichweite mindestens 50 km beträgt (Ausnahmen sind E-Mopeds und E-Motorräder)
  • Deren Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) 50.000 Euro nicht überschreitet und
  • Die ein Rechnungsdatum ab dem 01.03.2019 aufweisen und deren Antragstellung spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung und Kauf erfolgt.

Förderhöhe

Elektro-, Brennstoffzellenfahrzeug 3.000 Euro/Fahrzeug

Plug-In Hybridfahrzeuge/Fahrzeuge mit RangeExtender bzw Reichweitenverlängerer (Fahrzeuge mit Dieselantrieb sind von der Förderung ausgenommen)

1.250 Euro /Fahrzeug
E-Motorrad bzw. E-Moped Klasse L1e 700 bzw. 450 Euro / Fahrzeug
E-Motorrad  / E-Moped Klasse L3e 1.000 Euro / Fahrzeug
Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht > 80 kg) 600 Euro / Fahrzeug
OCCP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus bzw. Ein-/Zweifamilienhaus (einmalig nur bei gleichzeitigem Kauf eine E-Pkw) 1.800 bzw. 600 Euro / Ladestelle
Wallbox/intelligentes Ladekabel 600 Euro

 

Nähere Informationen rund um Fahrzeuge, Förderhöhe und den Ökostromnachweis findest du hier.

Das Land Niederösterreich fördert ebenfalls die Anschaffung reiner Elektro-PKWs in Höhe von 1.000 EUR.

Quelle: https://www.umweltfoerderung.at 

Comments are closed.